Hilfe im Corona-Lockdown: Eltern können erweitertes Kinderkrankengeld noch nicht einfordern
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/M66FXIIPDVB6TCXYXLWX7N5HWA.jpeg)
Wie mehrere Krankenkassen dem RND mitteilten, bedarf es für die Erweiterung des Kinderkrankengeld-Anspruchs einer gesetzlichen Regelung – die nun vom Gesundheitsministerium erarbeitet wird.
© Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Die meisten Schüler in Deutschland und auch viele Kita-Kinder werden wohl auch in den nächsten drei Wochen noch zu Hause bleiben müssen. Schulen und Kindertagesstätten sollen bis mindestens Ende Januar weitestgehend geschlossen bleiben oder nur eingeschränkten Betrieb anbieten. Weil viele Eltern damit wohl wieder ein Betreuungsproblem bekommen, haben sich Bund und Länder darauf verständigt, die Kinderkrankentage aufzustocken.
Wie lautet der Beschluss?
Jedes Elternteil soll sich in diesem Jahr 20 statt zehn Tage für das Kind krankschreiben lassen dürfen. Alleinerziehende bekommen 40 statt der üblichen 20 Kinderkrankentage. Die Regelung ist ausdrücklich nicht nur für den Fall einer Erkrankung der Kinder gedacht, sondern auch für den Fall, dass sie zu Hause betreut werden müssen, weil Schule oder Kita geschlossen oder nur eingeschränkt im Betrieb sind. Schon im vergangenen Jahr war die Zahl der Kinderkrankentage erhöht worden.
Wann können Eltern das Kinderkrankengeld beantragen?
Eltern können den am Dienstag beschlossenen erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld bei Schul- und Kita-Schließungen noch nicht einfordern. „Wir prüfen, wie wir das umsetzen, und werden zeitnah einen Vorschlag für eine gesetzliche Regelung vorlegen“, sagte eine Sprecherin des zuständigen Gesundheitsministeriums gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
Nach Auskunft des Bundesarbeitsministeriums soll der Anspruch auf Kinderkrankengeld auch greifen, wenn die Präsenzpflicht in Schulen ausgesetzt ist, aber eine Notbetreuung angeboten wird. Wie mehrere Krankenkassen dem RND mitteilten, bedarf es für die Erweiterung des Kinderkrankengeld-Anspruchs aber einer gesetzlichen Regelung – die nun vom Gesundheitsministerium erarbeitet wird. Nach Auskunft der Barmer-Krankenkasse muss unter anderem geklärt werden, wie Eltern nachweisen, dass ihr Kind von der Schließung einer Schule oder Kita betroffen ist.
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/ZBUMAKXIEVG55G5MXAL23UX25Y.jpg)
Die Pandemie und wir
Der neue Alltag mit Corona: In unserem Newsletter ordnen wir die Nachrichten der Woche, erklären die Wissenschaft und geben Tipps für das Leben in der Krise – jeden Donnerstag.
Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.
Wie war das Kinderkrankengeld bisher geregelt?
Beim Kinderkrankengeld besteht bislang ein Anspruch auf eine Lohnersatzleistung durch die Krankenkasse. Üblich sind 90 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts zuzüglich Einmalzahlungen, die vollständig erstattet werden sollen. Das tägliche Maximum beträgt laut Barmer 112,88 Euro. Bislang besteht je erwerbstätigem Elternteil und Kind ein Anspruch auf zehn Krankentage.
Weitere Entscheidungen am Mittwoch erwartet
Eltern, die auf Informationen zu den geplanten zusätzlichen Kinderkrankentagen warten, können auf Details dazu bis Mitte der Woche hoffen. Die geplante Verdopplung der Krankentage, um Mütter und Väter wegen der coronabedingten Einschränkungen an Schulen und Kitas zu entlasten, wird voraussichtlich am Mittwoch im Bundeskabinett auf den Weg gebracht.
mit dpa