Mehr als 70 Städte und Gemeinden wollen Tempo 30 einführen
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Für eine bessere und sichere Umwelt: Geht es nach der Städteinititative, könnte Tempo 30 vielerorts flächendeckend gelten.
© Quelle: Gerd Piper
Berlin. Die Verkehrswende bekommt einen Namen, der nicht allen Autofahrern gefallen dürfte: Tempo 30. Was im Juli vergangenen Jahres als Initiative von sieben Städten begann, ist mittlerweile beim deutschen Städtetag angedockt und zieht Kreise – inzwischen wollen mehr als 70 Städte und Gemeinden Tempo 30 flächendeckend einführen. Doch ganz so einfach ist es nicht. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist genau geregelt, unter welchen Voraussetzungen das Tempolimit wann und wo umgesetzt werden kann.
Das von der FDP geführte Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) zeigt sich beim Thema zwar gesprächsbereit, hat aber klare Vorstellungen: „Das BMDV ist von flächendeckendem Tempo 30 nicht überzeugt“, sagte eine Sprecherin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Eine Geschwindigkeitsbegrenzung beispielsweise an Durchgangsstraßen sei aus Sicht des BMDV wenig sinnvoll.
Bayrischer Bürgermeister hat Tempo 30 umgesetzt
Bürgermeister, Bürgermeisterinnen, Stadträte und Referentinnen, die sich für ihre Städte und Gemeinden in ein entsprechendes Positionspapier eingetragen haben, dürften mit gewissem Neid nach Bayern gucken: Dort hat sich der Bürgermeister der Bamberger Gemeinde Pettstadt ein Beispiel an Paris genommen, er ließ im Oktober vergangenen Jahres kurzerhand 126 Verkehrsschilder abmontieren und verschrotten. Seitdem gilt flächendeckend Tempo 30.
Möglich wurde der Schritt durch eine Ausnahme von der Regel in der Straßenverkehrsordnung: Weil durch Pettstadt keine überörtliche Straße – also weder Bundes-, Staats-, oder Kreisstraße – verläuft, darf in dem 2000-Seelen-Dorf flächendeckend Tempo 30 eingeführt werden. Die Regel aber besagt, dass innerorts 50 km/h gilt, was nur dann reduziert werden kann, wenn eine konkrete Gefahrenlage nachgewiesen wird, beispielsweise vor Schulen, Kindergärten, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern. Auch in reinen Wohngebieten können Tempo-30-Zonen ausgewiesen werden.
„Für lebenswerte Städte“
Geht es nach der Städteinitiative, sollen die Kommunen künftig das Tempolimit präventiv einführen können. Mit dem Positionspapier, so heißt es hinter vorgehaltener Hand, solle nun der politische Druck erhöht werden. „Angepasste Geschwindigkeiten vor Ort sind eine wichtige Grundlage für lebenswerte Städte. Dazu muss es den Kommunen ermöglicht werden, innerorts die Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 km/h für einzelne Straßen unabhängig von besonderen Gefahrensituationen anzuordnen“, sagt Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages. Man hoffe, dass das Verkehrsministerium bald die dafür notwendigen Schritte in die Wege leite.
Das BMDV teilt dazu mit, dass die Straßenverkehrsbehörden der Länder bereits viele Möglichkeiten haben aus Gründen der Sicherheit und Ordnung oder zum Schutz vor Lärm und Abgasen Tempo 30 anzuordnen. Insbesondere in Wohngebieten oder dort, wo mit einer hohen Fußgänger- und Radverkehrsdichte sowie vielen Überquerungen zu rechnen ist könne das Tempolimit schon jetzt ohne Nachweis einer konkreten vorliegenden besonderen Gefahrenlage eingeführt werden.
Der Städteinitiative geht es vor allem darum, die Straßen sicherer und leiser zu machen und wieder in „ihre Funktion als multifunktionale Orte“ zurückzuverwandeln, wie es in dem Positionspapier heißt. Außerdem könne so der Schilderwald abgebaut und auch die Luft verbessert werden. Dann wird man konkret: „Die Städte und Gemeinden brauchen einen neuen straßenverkehrsrechtlichen Rahmen, der es ihnen ermöglicht, Tempo 30 als verkehrlich, sozial, ökologisch und baukulturell angemessene Höchstgeschwindigkeit dort anzuordnen, wo sie es für sinnvoll erachten – auch für ganze Straßenzüge im Hauptverkehrsstraßennetz und ggf. auch stadtweit als neue Regelhöchstgeschwindigkeit.“
Bessere Luft und öfter aufs Rad
Wie aber sieht es tatsächlich dort aus, wo Tempo-30-Zonen eingeführt wurden? Die Polizeidirektion der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover, einer der Mitbegründer der Initiative, teilt dem RND auf die Frage mit, ob in Tempo-30-Zonen die Unfallzahlen gesunken seien: „Dies wird durch die polizeiliche Verkehrsstatistik nicht generell ausgewertet.“ Im Übrigen seien die Einrichtungen von Tempo-30-Zonen ausschließlich politische Entscheidungen, da habe die Polizei nur eine beratende Funktion.
Der ADAC hat schon vor Jahren Pro und Contra zum Thema gegenübergestellt. Untersuchungen an Berliner Hauptverkehrsstraßen ergaben damals, dass zwar die mittleren Geschwindigkeiten bei Tempo 30 deutlich sanken, die Verkehrssicherheit sich aber weder positiv noch negativ veränderte. Allerdings stiegen die Menschen dort häufiger aufs Fahrrad oder nutzten öffentliche Verkehrsmittel. Der eigene Pkw blieb öfter mal stehen. Ein Pilotversuch der Stadt Berlin mit Tempo-30-Anordnungen auf fünf Hauptstraßen ergab aber eine deutliche Verbesserung der Luftqualität.
„Die Untersuchungen aus dem Zeitraum der Jahre 2017 bis 2019 haben ergeben, dass sich auf vier von fünf Straßenabschnitten die Stickstoffdioxidwerte (NO₂) aufgrund der geringeren Geschwindigkeit teils sehr deutlich reduziert haben“, heißt es auf den Seiten der Senatsverwaltung.
Das alles dürfte den Pettstadter Bürgermeister wenig interessieren. Anstelle der verschrotteten Verkehrsschilder will er Hinweistafeln auf touristische Highlights aufstellen lassen. In dem Örtchen gibt es eine alte Barockkirche des Baumeisters Michael Küchel, die älteste Gierfähre in ganz Oberfranken und diverse kleinere Baudenkmäler. Besucherinnen und Besucher können sie anfahren, ganz entspannt mit höchstens 30 km/h.