Mindestlohn hat untere Tarifgehälter verbessert
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Eine rote Hand mit der Aufschrift „Mindestlohn“.
© Quelle: dpa
Wiesbaden. Der 2015 eingeführte gesetzliche Mindestlohn hat vor allem in typischen Niedriglohnbranchen gewirkt. Die damalige gesetzliche Untergrenze von 8,50 Euro hat nach einer Aufstellung des Statistischen Bundesamtes bis Juni 2017 beispielsweise dazu geführt, dass die Gehälter in den unteren Tarifgruppen des Gastgewerbes deutlich angestiegen sind. Der Abstand zu den höchsten Gehältern in der Branche verringerte sich um 7,2 Prozent, wie das Amt am Mittwoch in Wiesbaden berichtete.
In der höchsten Tarifgruppe des Gastgewerbes kann man noch gut das Doppelte der untersten Gruppe verdienen. Ohnehin ist die Spreizung der Tariflöhne in den Niedriglohnbranchen geringer als anderswo. Die größten Gehaltsunterschiede gibt es der Untersuchung zufolge im Wirtschaftsbereich „Erziehung und Unterricht“. Dort sind die höchsten Tarifstufen mehr als vier Mal so hoch wie die niedrigsten. In Niedriglohnbranchen beträgt der Faktor im Schnitt nur das 2,4-Fache, in der Gesamtwirtschaft das Dreifache.
Der Mindestlohn beträgt nach einer ersten Anpassung inzwischen 8,84 Euro in der Stunde.
Zahl der regulären Jobs gestiegen
Außerdem wurde bekannt, dass im vergangenen Jahr in Deutschland 808.000 zusätzliche reguläre Jobs entstanden sind. Die Zahl der Erwerbstätigen in einem sogenannten Normalarbeitsverhältnis - unbefristet, voll sozialversicherungspflichtig mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden - stieg laut Statistischem Bundesamt im Vergleich zum Vorjahr auf 25,6 Millionen. Zugleich erhöhte sich die Zahl der Menschen in sogenannter atypischer Beschäftigung um 121.000 auf 7,7 Millionen. Darunter verstehen die Statistiker Leiharbeiter, befristet oder geringfügig Beschäftigte sowie Arbeitnehmer in Teilzeit mit weniger als 20 Stunden.
Gut jeder fünfte Erwerbstätige (20,7 Prozent) zwischen 15 bis 64 Jahren ging den Angaben zufolge wie schon in beiden Jahren zuvor damit einer atypischen Beschäftigung nach. Der Anteil der Normalarbeitsverhältnisse lag mit 69,2 Prozent ebenfalls in etwa auf dem Vorjahresniveau (68,7 Prozent). Die übrigen sind Selbstständige und mithelfende Familienangehörige.
Von dpa/RND