Neue Steuerregel: Was sich für Verkäuferinnen und Verkäufer auf Ebay, Etsy und Co. ändert
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Auch bei Verkäufen über Plattformen wie Ebay gibt es steuerrechtlich ein paar Dinge zu bedenken (Symbolbild).
© Quelle: Monika Skolimowska
Berlin. Den Dachboden entrümpeln und dabei noch ein wenig Geld machen? Das versprechen Onlineportale wie Ebay. Wer alte Möbel, Spielsachen oder Handgefertigtes verkaufen möchte, findet eine große Auswahl an Betreibern digitaler Marktplätze. Weil es aber auch für die Finanzbehörden interessant sein kann, was auf Ebay, Etsy und Co. verkauft wird, gibt es nun seit Anfang des Jahres eine neue Regelung. Das sollten Verkäuferinnen und Verkäufer dazu wissen:
Worum geht es?
Im November hat der Bundestag eine neue Meldepflicht für Betreiber von digitalen Plattformen beschlossen, das entsprechende Gesetz ist Anfang 2023 in Kraft getreten. „Das geht zurück auf eine europarechtliche Richtlinie“, sagt der Berliner Rechtsanwalt Martin Wulf. „Die EU-Mitgliedsstaaten wollen sicherstellen, dass Plattformen die über sie erzielten Einnahmen melden.“ Somit gilt die Meldepflicht nun auch für Anbietende aus den anderen EU-Ländern.
Hintergrund ist, dass Plattformen wie Ebay, Uber oder Airbnb immer beliebter werden. Dabei geht es Nutzerinnen und Nutzern der Portale aber nicht immer darum, das alte Sofa vom Dachboden oder den gebrauchten Kühlschrank loszuwerden. Manchmal werden durch die Verkäufe auf Ebay oder durch die Vermietungen auf Airbnb gewerbsmäßig Einkünfte erzielt. Laut dem Gesetzentwurf sei die „gleichmäßige und gesetzmäßige Besteuerung“ der Einkünfte für die Finanzbehörden eine Herausforderung. „Es besteht Grund zu der Annahme, dass die erzielten Einkünfte vielfach gegenüber den Finanzbehörden gar nicht oder nur unvollständig erklärt werden“, heißt es.
Was ist neu?
Neu ist, dass Ebay, Etsy und Co. nun die Einnahmen ihrer Anbietenden an das Bundeszentralamt für Steuern melden müssen. „Die Plattformen sind nun gesetzlich dazu angehalten, die Verkäufe zentral zu melden“, so der Fachanwalt für Steuerrecht. Die neue Regelung betreffe nur die Plattformen. „An der Steuerpflicht für Verkäufer ändert sich nichts“, sagt Wulf.
Wann fallen bei Ebay und Co. Steuern an?
„Wenn ich bei Ebay etwas verkaufe, kann es steuerpflichtig sein, muss es aber nicht“, so Experte Wulf. Grundsätzlich könnten drei Steuern anfallen: Einkommenssteuer, Gewerbesteuer oder Umsatzsteuer.
Gilt das auch, wenn alte Möbel verkauft werden? Wulf beschwichtigt. „Solange Dinge verkauft werden, die man selbst benutzt hat, ist dies regelmäßig nicht steuerpflichtig“, sagt er. Werden allerdings gezielt Dinge angekauft, um sie wieder zu verkaufen, ändert sich die Lage. „Sobald es ein Gewerbe wird, fallen Steuern an“, erklärt Wulf.
Knifflig sei es bei Sammlungsverkäufen – wenn also jemand beispielsweise jahrelang Briefmarken gesammelt hat und sie dann verkauft. „Darüber wird steuerlich häufiger mal gestritten“, sagt Wulf, der als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) aktiv ist.
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Wie sieht die neue Regel in der Praxis aus?
Die Plattformen müssen nun aktiv werden und die Einkünfte an das Bundeszentralamt für Steuern melden. Dann sind die jeweiligen Finanzämter gefragt, um das zu überprüfen. Nur weil die Einkünfte nun gemeldet werden, heißt das jedoch noch nicht unbedingt, dass Steuern fällig werden. „Die Schwelle, die überschritten werden muss, ist sehr hoch“, sagt Florian Köbler, Bundesvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG). So falle die Einkommenssteuer beispielsweise erst an, wenn nachhaltig und gewerblich verkauft werde. Die Schwelle für die Umsatzsteuer liegt laut Köbler wiederum bei 22.000 Euro im Jahr.
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Körber erklärt, wie die neue Regel in der Praxis funktioniert: Die Behörden bekommen die Daten und legen dann einen Risikofilter drüber. Gibt es Verkäufe, die stutzig machen? „Normale Verkäufer müssen keine Angst haben“, sagt er. Für Menschen, die allerdings auf den Plattformen ein Gewerbe betreiben und das am Fiskus vorbeischleusen wollten, wird das nun jedoch schwieriger. „Die, die das nicht ganz ernst nehmen mit dem Steuerrecht, müssen jetzt aufpassen“, sagt Köbler.
Was sind die Reaktionen?
Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft begrüßt den Vorstoß. „Das ist insgesamt sehr sehr positiv“, sagt der Bundesvorsitzende Florian Köbler. Bei der Plattformökonomie seien viele Betrügerinnen und Betrüger unterwegs – denen werde es nun schwerer gemacht.