Streit ums Prämiensparen: Verbraucherschützer zerren Banken vor Gericht
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Sparkassen-Logo: Einige Institute haben auf einen Schlag alle Prämiensparer vor die Tür gesetzt. (Symbolbild)
© Quelle: dpa
Hannover. Prämiensparverträge waren hierzulande einmal eine beliebte, wenn auch seinerzeit überschaubar rentierliche Vorsorgeform. Noch Mitte der Nullerjahre haben vor allem Sparkassen dieses über 15 bis 20 Jahre oder sogar länger laufende Produkt angeboten. Geködert wurden Kunden mit anfangs mageren, zum Ende hin aber imposanten Prämienversprechen von bis zu 50 Prozent für die Einzahlung im letzten Vertragsjahr. Dann aber kam die Niedrigzinsphase. Banken haben Kunden reihenweise die heute aus Anlegersicht lukrativen Verträge gekündigt, was strittig ist. Im Mai 2019 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil (Az.: XI ZR 345/18) zugunsten der Banken gefällt. Aber damit ist das Thema weder vom Tisch noch final geklärt, finden Verbraucherschützer. Das Urteil wollen sie korrigieren und klagen nun.
Die Sparkasse Nürnberg setzte 22.000 Prämiensparer vor die Tür
“Die Sparkasse Nürnberg war in Bayern die erste, die angefangen hat, massenhaft Sparverträge zu kündigen”, erklärt Sascha Straub die Wahl des Instituts. Er ist Spezialist der Verbraucherzentrale (VZ) Bayern für Finanzdienstleistungen. Dutzende Sparkassen bundesweit hätten zuletzt ihre Prämiensparer vor die Tür gesetzt. Allein bei der Sparkasse Nürnberg waren es rund 22.000 Anleger, womit der komplette Bestand an Prämiensparern gekündigt wurde.
Rechtlich überprüfen lassen wollen die Verbraucherschützer das mit dem Mittel der Musterfeststellungsklage, also der relativ jungen deutschen Variante einer US-Sammelklage. Über dieses Vehikel können sich wie beim VW-Dieselskandal viele Betroffene beteiligen, ohne selbst ein Klagerisiko eingehen zu müssen. Die VZ Bayern arbeitet dabei mit Unterstützung des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (VZBV), weil dem Schritt grundsätzliche Bedeutung zugemessen wird. “Wir wollen Rechtsklarheit, ein Urteil hätte Signalwirkung auch für andere Sparkassen”, sagt Straub.
BGH-Urteil schreckt Verbraucherschützer nicht ab
Vom BGH-Urteil von 2019, das Banken ein Kündigungsrecht zuerkannt hatte, lässt er sich nicht abschrecken. Denn dessen Richter hätten nur über 15 Jahre laufende Verträge geurteilt. “Bei uns geht es um Kündigung und Zinsnachberechnung von Verträgen mit 20-jähriger Prämienstaffel und solchen mit 99 Jahren Laufzeit”, erklärt Straub die Unterschiede. Denn die Sparkasse Nürnberg habe Prämiensparern – durchaus branchentypisch – über Jahre hinweg falsche und zu wenig Zinsen berechnet.
Die beklagte Sparkasse weist das von sich, will sich aber zur Klage noch nicht im Detail äußern, denn sie liege dem Institut noch nicht vor, erklärt eine Sprecherin. “Wir sehen der Klage ganz gelassen entgegen”, sagt sie allerdings grundsätzlich. An der möglichen Forderungshöhe kann das nicht liegen, denn das Drohpotenzial ist beträchtlich.
Es geht um Zinsnachzahlungen in Millionenhöhe
“Nach unseren Berechnungen belaufen sich die Ansprüche auf durchschnittlich 4200 Euro pro Vertrag”, sagt Straub mit Blick auf mutmaßlich falsch berechnete Zinsen. Bei rund 22.000 Verträgen wären das über 90 Millionen Euro. Voraussetzung ist, dass Verbraucherschützer und Prämiensparer vor dem zuständigen Bayerischen Obersten Landesgericht recht bekommen. Auch wenn nicht alle Betroffenen mitmachen, gehe es um Zinsnachzahlungen in Millionenhöhe, betont Straub. Zudem komme die Vertragskündigung auf den Prüfstand.
Der VZBV wirbt um möglichst viele Mitstreiter. “Eine Beteiligung ist für Sparer kostenlos und unkompliziert möglich”, sagt VZVBV-Rechtsreferent Sebastian Reiling. Beteiligen könne sich jeder, der bei der Sparkasse Nürnberg einen Sparvertrag “Prämiensparen flexibel” abgeschlossen habe. Auch auf den Wortlaut des Vertrags hinsichtlich Zinsanpassungsklausel und Prämienstaffel komme es aber an. Um zu klären, ob ein Vertrag zur Musterklage passt, haben die Verbraucherschützer ein Infotelefon unter (0911) 99399027 eingerichtet. Bis die Klage geprüft und ins Klageregister des Bundesamts für Justiz eingetragen ist, werden wohl noch einige Wochen vergehen. Dann erst können sich Prämiensparer im Register anmelden und der Klage beitreten.
Vergleich oder Urteil – es liegt auch an den Sparern
Die Verbraucherschützer zeigen sich entschlossen, ein Urteil zu erstreiten, und wollen sich nicht mit einem Vergleich ohne ein solches abfinden. Letztlich liegt das aber an den klagenden Prämiensparern. Sollten die mehrheitlich einem Vergleich zustimmen, gibt es kein Urteil, auf das sich dann andere berufen können. Bleibt die Front der Kläger dagegen geschlossen, könne man in zwei Jahren ein Urteil haben, gegen das dann kein Widerspruch mehr möglich sei, sagt Straub. Zudem seien weitere Klagen gegen andere Institute mit weit über 150.000 betroffenen Prämiensparern in Prüfung. “Es geht um richtig viel Geld, für nicht wenige die einzige private Altersvorsorge”, stellt der Verbraucherschützer klar.
RND