Fertiger Gesetzentwurf: So sollen Strom- und Gaspreisbremse wirken
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Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz.
© Quelle: Michael Kappeler/dpa
Berlin. Zwei Monate. So lange hat es gedauert von der Ankündigung des 200 Milliarden Euro schweren Hilfspakets zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger von den Folgen der Energiekrise bis zu dessen Umsetzung. In den Wochen dazwischen wurde diskutiert, gerechnet und immer wieder gestritten. Eine Expertenkommission, Unternehmensvertreter, Sozialverbände, Wissenschaftler, Abgeordnete, selbst die Ministerpräsidenten wollten dabei mitreden, wie das vermutlich größte Entlastungspaket einer Bundesregierung für die eigene Bevölkerung ausgestaltet werden sollte. Oder, um es mit den Worten von Bundeskanzler Olaf Scholz zu sagen, wie der „Doppel-Wumms“ bei den Menschen ankommt.
Seit Dienstagmorgen herrscht Klarheit – zumindest in weiten Teilen. Die Gesetzentwürfe für die Strompreis- und Gaspreisbremse sind fertig. Der federführende Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat sie an die Kabinettskollegen verschickt. Noch in dieser Woche sollen die Ministerinnen und Minister per Umlaufverfahren zustimmen, schon in der nächsten Woche das Paket im Bundestag beraten werden. Was steht drin? Ein Überblick.
Gaspreisbremse
Die Funktionsweise der Gaspreisbremse war schon vorher klar. Der Bund garantiert Privatkunden für 80 Prozent ihres Gasverbrauchs aus dem Vorjahr einen Höchstpreis von 12 Cent brutto je Kilowattstunde. Fernwärmekunden bekommen 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Verbrauchs zu einem garantierten Bruttoarbeitspreis von maximal 9,5 Cent je Kilowattstunde. Für die letzten 20 Prozent des Verbrauchs wird der Marktpreis fällig. Dadurch soll ein Anreiz zum Energiesparen gesetzt werden. Wer wegen Preisgarantieren in seinem Vertrag weniger zahlt, profitiert von der Entlastung nicht, hat aber auch weniger Kosten. Für alle anderen sinken die Abschläge.
Neu ist, dass die Gaspreisbremse schon ab Januar gelten soll. Bislang war eine Einführung zum 1. März geplant, weil sich Stadtwerke und Energieversorger nicht imstande sahen, die notwendige Anpassung ihrer Abrechnungssysteme schneller vorzunehmen. Auf Druck der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten hatte Kanzler Olaf Scholz vor einigen Wochen zugestimmt, rückwirkend auch für Februar einen Entlastungsbeitrag zu bezahlen. Nun bessert die Bundesregierung ein weiteres Mal nach und will auch für den Januar 80 Prozent des Verbrauchs subventionieren. Ausgezahlt beziehungsweise verrechnet wird das alles im März. In diesem Monat können sich Verbraucherinnen und Verbraucher auf eine dreifache Entlastung einstellen.
Etwa 4,5 Milliarden Euro lässt sich der Bund die zusätzlichen zwei Entlastungsmonate zusammen kosten. Möglich wurde die Entscheidung auch deshalb, weil die Großhandelspreise für Gas zuletzt deutlich gefallen sind. Andernfalls wäre das verfrühte Weihnachtsgeschenk um einiges teurer.
Die Bundesregierung reagiert mit ihrem Schritt auch auf die lautstarke Kritik aus Opposition und Bundesländern an einer Winterlücke der bisherigen Hilfsprogramme. Nachdem im Dezember ein voller Monatsabschlag erstattet werden soll, hätte es nach den ursprünglichen Planungen in den Monaten Januar und Februar keine Hilfszahlungen gegeben. Die Gaspreiskommission – ein Expertenbündnis, das die Entlastungsvorschläge erarbeitet hatte – hatte die Lücke damit begründet, dass die Dezemberhilfe besonders üppig ausfalle und deshalb helfe, die Monate Januar und Februar zu überbrücken. Das Argument setzte sich am Ende politisch nicht durch.
Strompreisbremse
Die Strompreisbremse wird ebenfalls schon im Januar in Kraft treten, das war allerdings von Anfang an geplant. Stadtwerke und Versorger warnen zwar auch hier, dass dieser Zeitplan kaum einzuhalten sei, die Bundesregierung allerdings hält an der Vorgabe fest. Versorger, die ihre Systeme nicht rechtzeitig umgestellt bekommen, müssten dann auch bei Strom die Entlastungen rückwirkend verrechnen.
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Technisch funktioniert die Preisbremse beim Strom analog zu der beim Gas. Haushalte und kleinere Unternehmen bekommen ein Grundkontingent von 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs für einen Bruttopreis von 40 Cent je Kilowattstunde. Für alles, was darüber liegt, werden Marktpreise fällig.
Härtefallregelung für Verbraucher mit Öl- und Pelletheizung
Wer mit Heizöl oder Holzpellets heizt, muss ebenfalls zum Teil deutliche Preissteigerungen verkraften. Die Bundesregierung hat deshalb eine Härtefallregelung beschlossen. Wer seine Rechnung für Heizöl oder Pellets nachweislich nicht mehr bezahlen kann, soll die Möglichkeit bekommen, beim Jobcenter einen Zuschuss zu beantragen. Bei der Antragsprüfung sollen auch Schonvermögen berücksichtigt werden.
Dem Vorwurf, Öl- und Pelletkunden gegenüber Gasverbrauchern zu benachteiligen, kontert die Regierung damit, dass sich die Preise beim Heizöl binnen eines Jahres etwa verdoppelt hätten – was auch auf den subventionierten Preis beim Gas zutreffe. Gaskunden hätten daher unterm Strich trotz der Entlastungen immer noch die höheren Kosten zu tragen.
Entlastungen für die Industrie
Auch die energieintensive Industrie darf auf massive Entlastungen hoffen – beim Gas wie beim Strom. Etwa 25.000 große Industrieunternehmen, die mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas jährlich verbrauchen, sollen vom 1. Januar an für 70 Prozent des im Jahr 2021 verbrauchten Erdgases einen garantierten Bezugspreis von 7 Cent je Kilowattstunde erhalten. Wärmekunden müssen für das gleiche Kontingent 7,5 Cent bezahlen. Es handelt sich um Nettopreise, bei denen die Mehrwertsteuer und die Entgelte für den Netznutzung nicht berücksichtigt werden.
Auch beim Strompreis gilt die 70-Prozent-Regelung, dort liegt der Maximalpreis bei 13 Cent pro Kilowattstunde – ebenfalls netto.
Eine wichtige Bedingung für die Hilfen beim Erdgas: Firmen, die Subventionen von mehr als zwei Millionen Euro beziehen, müssen bis Ende April 2025 neun von zehn Vollzeitstellen erhalten, die es im Januar 2023 gibt. Boni und Dividenden allerdings dürfen weiterhin ausgeschüttet werden.
Die Entlastung soll unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch bezahlt werden, „damit sich Gaseinsparungen lohnen“, heißt es in einem Argumentationspapier der Bundesregierung. Auch der Weiterverkauf von subventioniert bezogenem Gas wäre damit möglich. Dieses vermeintliche Detail hatte bereits in der Vergangenheit zu viel Streit geführt. Das Bundeswirtschaftsministerium und eher konservative Ökonomen waren dafür, damit sich das Gassparen für die Industrie finanziell lohnt. Linke Ökonomen und auch das Kanzleramt fürchten dagegen, dass eine solche Regelung schlimmstenfalls wie eine Stilllegungsprämie wirken könnte.
Sebastian Dullien und Jan-Erik Thie vom gewerkschaftsnahen Forschungsinstitut IMK sowie Isabella Weber, die Mitglied der Gaspreiskommission war, warnen vor „Fehlanreizen“, die massive Folgen für die deutsche Wirtschaft haben könnten. Volle Förderung für das 70-Prozent-Kontingent, selbst wenn gar kein Gas mehr verbraucht werde, das bedeute: Die Firmen „können einfach ihre Produktion herunterfahren und die Subvention einbehalten“, schreibt das Trio in einer Studie. Nichtstun könne profitabler sein, als zu produzieren. Die drei warnen vor Kaskadeneffekten – so wie während der Pandemie, als in der Autobranche ganze Produktionslinien stillgelegt werden mussten, weil es an Bauteilen mangelte. Solche Mechanismen würden „der Deindustrialisierung Deutschlands Vorschub leisten“.
Am Ende aber hat sich die Sichtweise des Wirtschaftsministeriums durchgesetzt.
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Reaktionen
Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil lobte die Entscheidung, die Gaspreisbremse rückwirkend auch für den Januar greifen zu lassen. „Es wäre kaum zu vermitteln gewesen, wenn die Menschen und Betriebe nach einer spürbaren Entlastung im Dezember dann im Januar extrem hohe Gaspreise hätten bezahlen müssen, bevor im Februar oder März wieder mit Entlastungen hätte gerechnet werden können“, sagte der SPD-Politiker.
Lob kam aus der Wirtschaft. Das geplante Gesetzgebungsverfahren noch vor Weihnachten mache Hoffnung auf eine zügige Entlastung, sagte Industriepräsident Siegfried Russwurm. „Die Entscheidung der Bundesregierung gibt Industrieunternehmen die dringend nötige Planungssicherheit und eine verlässliche Orientierung.“
Der FDP-Energiepolitiker Michael Kruse kündigte an, im Gesetzgebungsverfahren darauf zu achten, dass die Gaspreisbremse nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führt. „Damit die Gaspreisbremse nicht zum Boomerang wird, müssen Wettbewerbsanreize im Markt erhalten bleiben. Zudem darf es keinen Missbrauch geben, etwa indem Anbieter ihre Preise präventiv auf den Preis des Deckels hochziehen“, sagte der Bundestagsabgeordnete dem RND. Derartige missbräuchliche Wettbewerbspraktiken müssten durch den Gesetzentwurf verhindert werden.
Scharfe Kritik äußerte dagegen die Bürgerbewegung Finanzwende. „Großkonzerne sollen offenbar Millionen unserer Steuergelder erhalten und dann einfach an ihre Aktionäre ausschütten dürfen“, kritisierte deren Vorsitzender Gerhard Schick. „Gibt es kein umfassendes Dividendenverbot bei Staatshilfen, verheizt der Staat ohne Not Milliarden unserer Steuergelder – und das in Zeiten knapper Kassen“, warnte er. Das sei „ein absolutes Unding.“