Teilzeit, Jobsharing, Sabbatical: So können Sie weniger arbeiten

Viele Beschäftigte in Deutschland wünschen sich mehr Freizeit.

Viele Beschäftigte in Deutschland wünschen sich mehr Freizeit.

Hannover. Mehr Zeit für die Familie, Ehrenamt oder Hobby – Gründe, weniger zu arbeiten, gibt es viele. Doch während das Tarifbeschäftigten dank Arbeitszeitreduzierungen in manchen Branchen leicht gemacht wird, haben andere Angestellte nur wenige Möglichkeiten. Wir erklären, welche Tücken Teilzeit, Sabbatjahr und Jobsharing mit sich bringen.

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Wechsel in Teilzeit:Am verbreitetesten ist in Deutschland der Wechsel in Teilzeit. Ein Rechtsanspruch darauf bestehe in Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern und erst ein halbes Jahr nach Aufnahme des Arbeitsverhältnisses, erklärt Till Bender, Rechtsschutzsekretär beim Deutschen Gewerkschaftsbund. Ein Arbeitgeber kann dem aber widersprechen, etwa wenn Betriebsabläufe beeinträchtigt würden. "Das Gesetz fordert hier eine Abwägung im Einzelfall", betont Bender. Arbeitnehmer müssen die Teilzeit drei Monate im Voraus bei ihrem Chef beantragen.

Lohn und Urlaubsansprüche: Bei Teilzeit reduzieren sich Lohn, Sonderzahlungen und Urlaubsansprüche entsprechend der neuen Arbeitszeiten. Der Bruttolohn sinkt um die Hälfte, wenn nur halb so viel gearbeitet wird. Zwar verringert sich die Steuerlast, die Einbußen werden aber nicht ausgeglichen. "Eine gleichbleibende Vergütung bei geringerer Arbeitszeit ist nur durch einen höheren Stundenlohn möglich", sagt Bender.

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Auch Urlaubsansprüche und Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld sinken entsprechend der weniger geleisteten Stunden. Von Leistungen wie der Betriebsrente ausgeschlossen werden dürfen Teilzeitbeschäftigte nicht. „Das Gesetz verbietet Diskriminierung ausdrücklich“, erklärt Bender.

Karrierehindernis: "Freiwillige Teilzeit wird oft mit mangelnder Einsatzfreude gleichgesetzt", berichtet Bender. Dementsprechend sei es nicht auszuschließen, dass Teilzeitbeschäftigte im späteren Berufsleben Nachteile haben – obwohl das Diskriminierungsverbot auch auf dieser Ebene gelte. Frauen werde Teilzeit in Deutschland tendenziell eher verziehen, sagt Bender. Ihnen werde häufig zugeschrieben, sich um die Familie zu kümmern.

Rückkehr in Vollzeit: Bisher sei die Reduzierung oft endgültig gewesen, schildert Bender. Zwar müssen Arbeitsplätze vorrangig mit teilzeitbeschäftigten Vollzeitwilligen aus dem gleichen Betrieb besetzt werden. Dazu müsse aber eine Stelle frei sein. Auch dürfen betriebliche Gründe dem nicht entgegenstehen.

Seit Januar gibt es aber eine befristete Teilzeit, die Arbeitnehmer mindestens ein und höchstens fünf Jahre in Anspruch nehmen können – um dann wieder in Vollzeit zu wechseln. Die Regelung greift in Betrieben mit mehr als 45 Mitarbeitern und nur, wenn keine betrieblichen Gründe dem entgegenstehen.

Sonderfall Jobsharing: Rechtlich ähnlich wie Teilzeit funktioniert das Jobsharing, bei dem sich zwei Beschäftigte beispielsweise eine Vollzeitstelle teilen. Zunehmend überlassen dabei Arbeitgeber den Angestellten, wie sie die Arbeit untereinander aufteilen. Lediglich der jeweilige Stundenanteil muss festgelegt werden.

Steigt einer der Jobsharer aus, hat der andere – wie bei Teilzeitbeschäftigten üblich – einen Anspruch darauf, den Stundenanteil seines ehemaligen Kollegen zu übernehmen. „Es besteht aber kein Anspruch darauf, sich dann seinen Partner auszusuchen“, sagt Bender.

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Eine Auszeit nehmen: Statt weniger zu arbeiten, können Arbeitnehmer unter Umständen auch eine ausgiebige Pause machen – beispielsweise in Form eines Sabbaticals. Juristisch gebe es dafür unterschiedliche Regelungen, erläutert Bender. Einerseits ermöglichen manche Arbeitgeber das Sammeln von Stunden mittels eines Langzeitarbeitskontos. Während der Auszeit werden dann Stunden abgebaut, der Lohn und Sonderzahlungen fließen weiterhin.

Eine andere Möglichkeit sei es, dass Arbeitsverhältnis für eine begrenzte Zeit auszusetzen. „Dann gibt es aber kein Geld und keine Sozialversicherung“, warnt Bender. In beiden Fällen ist die Länge des Sabbaticals im Voraus mit dem Arbeitgeber abzusprechen.

Von RND/Christoph Höland

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