Telefonverträge: Verbraucher können schneller wechseln

Der Datenverbrauch deutscher Handynutzer wird immer größer. Günstige Anbieter sind gefragt. Der Wechsel wird durch neue gesetzliche Regelungen erleichtert.

Der Datenverbrauch deutscher Handynutzer wird immer größer. Günstige Anbieter sind gefragt. Der Wechsel wird durch neue gesetzliche Regelungen erleichtert.

Ein Horror für Verbraucher: Der Tarifdschungel im Mobilfunk und im Festnetz. Ganz besondere Ärgernisse sind dabei Laufzeiten und Kündigungsmodalitäten. Nun wird Abhilfe geschaffen – mit den Bestimmungen des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG), die vom 1. Dezember an gelten. Ein Anbieterwechsel wird damit einfacher. Deshalb basteln die Unternehmen an neuen Tarifen und Konditionen, um Kunden zu halten und neue zu gewinnen.

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Eine entscheidende Änderung

Lange hat die Politik über Laufzeiten diskutiert. Heraus kam, dass 24 Monate bei neuen Verträgen doch noch möglich sind. Die entscheidende Änderung: Hat sich der Kunde nach Ablauf der Mindestlaufzeit noch nicht erklärt, wie es weitergehen soll, kann der Vertrag zwar nach wie vor automatisch verlängert werden. Verbraucher haben künftig aber die Möglichkeit, dann jederzeit mit einer einmonatigen Frist zu kündigen und die Dienstleistung abzubestellen.

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Bislang war es vielfach üblich, dass sich die Verträge um weitere zwölf Monate verlängerten – erst danach konnte der Kunde aussteigen. Experten gehen davon aus, dass Kunden in der Vergangenheit häufig Fristen versäumt hatten und so erheblich länger als gewollt bei einem Anbieter bleiben mussten.

Für den Verbraucherzentrale-Bundesverband bedeuten die neuen Bestimmungen, dass Telefon-, Internet- und Mobilfunkverträge, die sich immer wieder um lange Zeiträume verlängern, „der Vergangenheit angehören“.

Neu ist auch, dass die Unternehmen zumindest eine Tarifvariante mit höchstens zwölf Monaten Mindestlaufzeit offerieren müssen. Allerdings ist dafür ein Aufschlag von bis zu 25 Prozent im Vergleich zum 24-Monats-Tarif zulässig.

Doch Telefonica/O2 plant nach Informationen des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) Verbilligungen: So streicht das Unternehmen bei den aktuell vermarkteten Tarifen mit einer Mindestlaufzeit von einem Monat den bisherigen Aufpreis von 5 Euro komplett, und zwar vom 1. Dezember an. Die Aktion ist zunächst für alle bis Ende Mai abgeschlossenen Verträge befristet.

„Wir möchten, dass unsere Kundinnen und Kunden aus Überzeugung bei O2 bleiben – und nicht, weil sie müssen“, sagte Privatkundenvorstand Wolfgang Metze dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Deshalb setze O2 bei Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen ein klares Zeichen für Kundenfreundlichkeit und gehe weiter, als es das neue TKG vorgebe.

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Auch bei einer umstrittenen Klausel will das vor allem im Mobilfunk aktive Unternehmen klare Verhältnisse schaffen. Die Gesetzesnovelle hat nicht eindeutig geklärt, was bei Kunden passiert, deren Verträge nach den 24 Monaten kürzlich erst um zwölf Monate verlängert wurden. In der Branche kursiert die Vermutung, dass verschiedene Anbieter auf der einjährigen Frist beharren werden und dass Kunden also erst weit im nächsten Jahr aus Verträgen aussteigen können. O2 will hingegen die Monatsfristen schon mit Beginn des Dezembers einführen. „Unser Anspruch ist es, das fairste Angebot am Markt zu bieten“, so Metze.

Fristen für Kündigungen werden verkürzt

Ein weiteres Ärgernis war bislang, dass Kündigungen spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages erklärt werden mussten – ein weiterer Faktor, der zu ungewollten Verlängerungen geführt hat. Einem Gesetzentwurf zufolge, der aber noch nicht beschlossen ist, soll diese Frist auf einen Monat verkürzt werden. Die Regelung soll mutmaßlich im Frühjahr 2022 in Kraft treten. O2 prescht vor und verkürzt schon von Anfang Dezember an die Frist auf einen Monat.

Die Deutsche Telekom weist indes auf RND-Anfrage hin, dass im Mobilfunk schon seit Anfang Oktober alle Tarife ohne ein zugehöriges Endgerät auch ohne Mindestlaufzeit und Aufpreis buchbar seien. Und für Festnetzanschlüsse gebe es schon seit Langem Tarife mit zwölf Monaten Mindestlaufzeit. Diese liege für die reinen Sprachtarife sogar bei nur einem Monat. Auf eine Anfrage des RND bei Vodafone zu neuen Vertragskonditionen gab es zunächst keine Stellungnahme.

Derweil stärkt das neue TKG Verbraucherrechte auf weiteren Gebieten: Wird beim Internet die versprochene Übertragungsgeschwindigkeit regelmäßig nicht erreicht, können Verbraucher die monatlichen Zahlungen mindern und im Extremfall den Vertrag sogar fristlos kündigen. Ferner haben Kunden bei Störungen ihrer Anschlüsse das Recht auf eine schnelle Behebung der Probleme. Bei einem Komplettausfall besteht nach drei Tagen ein Recht auf Entschädigungen.

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