Unternehmen im Teil-Lockdown: Wer kann die Corona-Nothilfen beantragen?
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Restaurants dürfen seit 2. November keine Gäste mehr bedienen. Erlaubt ist nur der Außerhausverkauf.
© Quelle: Arne Dedert/dpa
Mit dem Lockdown für die Novemberwochen hat die Bundesregierung auch neue Wirtschaftshilfen für Unternehmen angekündigt, die besonders von den Maßnahmen betroffen sind. Diese Corona-Nothilfen nennen sich im Behördenjargon „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ und haben einen Umfang von bis zu 10 Milliarden Euro. Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Wer erhält die neue Corona-Nothilfe?
Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, denen aufgrund der staatlichen Anordnung das Geschäft untersagt ist. Restaurants, die weiter Außerhausverkauf anbieten, sollen die Unterstützung ebenfalls bekommen. Wie Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier in einer Onlinesitzung der Unionsfraktion ankündigte, soll die Regelung außerdem für Hotels gelten. Diese würden zwar nicht geschlossen, sie hätten aber so gut wie keinen Umsatz mehr. Altmaier kündigte auch an, dass Unternehmen die Hilfen bekommen sollen, die zwar nicht schließen müssten, aber mindestens 80 Prozent ihres Umsatzes mit Firmen machten, die geschlossen seien. Als Beispiel nannte er Reinigungsunternehmen, die vor allem in Restaurants und Hotels sauber machten. Auch Soloselbstständige, die im Kunst- und Kulturbereich arbeiteten, seien von der Regelung eingeschlossen.
Wie viel Geld bekommen die Unternehmen?
Die Wirtschaftshilfe soll als einmalige Kostenpauschale ausbezahlt werden, ihre Höhe bemisst sich in der Regel am Umsatz des Novembers 2019. Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern sollen 75 Prozent ihres Umsatzes aus dem Vorjahr ausbezahlt bekommen. Abgezogen werden anderweitige Hilfen für den Zeitraum wie beispielsweise Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfe. Wie das „Westfalen-Blatt“ berichtet, sollen in der Gastronomie die Einnahmen aus dem Außerhausgeschäft nicht mit den Finanzhilfen verrechnet werden. Das sagte Vizefraktionschef Carsten Linnemann der in Bielefeld erscheinenden Zeitung. Die entsprechenden Einnahmen aus dem Vorjahresmonat würden aber auch nicht bei der Berechnung der Entschädigung berücksichtigt.
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Die Pandemie und wir
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Was ist mit Unternehmen, die im November 2019 (noch) keinen Umsatz hatten?
Bei jungen Unternehmen, die erst nach November 2019 gegründet wurden, gelten die Umsätze von Oktober 2020 als Maßstab. Soloselbstständige können wählen, ob sie ihren Umsatz vom November 2019 als Bezugsrahmen nehmen wollen oder den durchschnittlichen Monatsumsatz des gesamten Vorjahres. Letzteres bietet sich zum Beispiel an, wenn ein Soloselbstständiger im November 2019 Urlaub hatte oder saisonbedingt wenig zu tun war.
Was gilt für größere Unternehmen?
Bei Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern setzt das EU-Beihilferecht enge Grenzen. Die Wirtschaftshilfen werden deshalb von Fall zu Fall individuell bestimmt. Laut einem Bericht des „Handelsblatts“ ist die Nothilfe bei einem Maximalbetrag von 3 Millionen Euro gedeckelt. „Damit wird vielen Firmen nur ein Bruchteil ihres Umsatzes erstattet, vor allem solchen Unternehmern, die mehrere Hotels oder Filialen betreiben“, kritisiert Schleswig-Holsteins Wirtschafts- und Tourismusminister Bernd Buchholz in den „Lübecker Nachrichten“.
Wo und wann können die Hilfen beantragt werden?
Die Anträge sollen über die Internetseite gestellt werden, die schon für die Überbrückungshilfe eingerichtet wurde (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Die Plattform habe sich in den vergangenen Monaten der Krise bewährt, hieß es vom Bundesfinanzministerium. Bisher gibt es allerdings noch keine Möglichkeit, die Unterstützung auf der Seite zu beantragen, und es ist auch unklar, wann das entsprechende Programm verfügbar sein wird. Wirtschaftsminister Altmaier sagte, Ziel sei es, dass betroffene Unternehmen bis Ende November Geld bekommen – der Einfachheit halber seien auch Abschlagszahlungen möglich. Dazu werde man notfalls auch neue Wege etwa über die Sparkassen und Volksbanken gehen, damit das Geld rasch verfügbar sei. Ihm sei klar, dass viele Unternehmen wegen der anhaltenden Corona-Krise keine Reserven mehr hätten.
Welche Hilfen gibt es sonst noch für betroffene Unternehmen?
Die sogenannte Überbrückungshilfe können Unternehmen, deren Geschäft wegen der Pandemie eingebrochen ist, schon seit Juni bekommen. Derzeit können Anträge für die Überbrückungshilfe II gestellt werden, diese umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Die Hilfe richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung besonders stark betroffen sind. Sie bekommen Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten, die sie nicht zurückzahlen müssen. Antragsberechtigt sind laut Wirtschaftsministerium Unternehmen, die
- einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder
- einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben.
Erstattet werden demnach:
- 90 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch,
- 60 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent und
- 40 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent.
Außerdem können Unternehmen einen Schnellkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Diese Möglichkeit soll nun auch Soloselbstständigen und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten offenstehen. Über die Hausbanken können die Unternehmen diese KfW-Schnellkredite mit einer Höhe von bis zu 300.000 Euro beantragen, abhängig von ihrem im Jahre 2019 erzielten Umsatz. Der Bund übernimmt dafür das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei.