Beschluss mit Signalwirkung

Bundesverfassungsgericht: Generelles Verbot von Windrädern im Wald verfassungswidrig

Auf der Hornisgrinde im Nordschwarzwald steht ein Windrad.

Auf der Hornisgrinde im Nordschwarzwald steht ein Windrad.

Karlsruhe. Die Bundesländer dürfen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Windräder im Wald nicht generell verbieten. Ein solches Windkraft-Tabu an Standorten in Waldgebieten wie in Thüringen sei verfassungswidrig, geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung der Karlsruher Richter hervor. Gegen einen Verbotspassus im Ende 2020 geänderten Thüringer Waldgesetz hatten private Waldbesitzer Verfassungsbeschwerde eingelegt - mit Erfolg.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Der Beschluss der Karlsruher Richter hat Signalwirkung, weil es nach einer Untersuchung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages auch in mehreren anderen Bundesländern ein ausnahmsloses Verbot von Windkraftanlagen in Forstgebieten gibt. Oft ist der Bau der Anlagen im Wald konfliktgeladen.

Gericht: Windkraftverbot greift in Eigentumsrecht von Waldbesitzern ein

Das Bundesverfassungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass ein Windkraftverbot in das Eigentumsrecht von Waldbesitzern eingreife. Zudem fehle es dem Freistaat Thüringen an der Gesetzgebungskompetenz für ein ausschließliches Verbot, weil der Bund in diesem Bereich ebenfalls gesetzliche Regelungen getroffen habe.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Die Entscheidung der Verfassungsrichter hat mit Blick auf ein neues Bundesgesetz Bedeutung, nach dem bis Ende 2032 zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie ausgewiesen werden müssen. Derzeit sind es erst 0,8 Prozent.

RND/dpa

Mehr aus Wirtschaft

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken