Wirtschaftsweise Grimm fordert CO₂-Preis von 50 Euro ab 2023
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Veronika Grimm gehört zu den vier Wirtschaftsweisen, die vorige Woche ihr Jahresgutachten vorgestellt haben.
© Quelle: imago images/Jürgen Heinrich
Frankfurt/Main. Veronika Grimm, Jahrgang 1971, gehört zu den einflussreichsten Wirtschaftswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern in Deutschland. Sie gehört nicht nicht nur zum Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, sie ist auch in mehreren wichtigen Gremien vertreten, die sich mit Energie-Ökonomie befassen. Grimm hat Volkswirtschaft und der Soziologie in Hamburg und Kiel studiert. Seit 2008 ist sie Inhaberin des Lehrstuhls für Volkswirtschaftslehre an der Universität Erlangen-Nürnberg. Im RND-Interview macht sich die Ökonomin dafür stark, mit einem hohen CO₂-Preis Anreize für klimafreundliche Investitionen von Unternehmen zu schaffen.
Frau Grimm, ein zentrales Thema bei den Koalitionsverhandlungen ist, wie die neue Bundesregierung die enormen Kosten zum Erreichen der Klimaziele stemmen soll. Mehrere Studien gehen von einem Bedarf von rund 50 Milliarden Euro pro Jahr aus. Was schlagen Sie vor?
Zunächst müssen wir dringend die Rahmenbedingungen an den Märkten auf den Klimaschutz ausrichten. Es gilt, in großem Umfang private Investitionen auszulösen. Die CO₂-Bepreisung muss das Leitinstrument beim Klimaschutz werden. Im Gegenzug zu den resultierenden Belastungen sollte die EEG-Umlage als Bestandteil des Strompreises entfallen sowie die Stromsteuer auf das europäische Minimum reduziert werden. Das würde die Anreize, klimaneutral zu wirtschaften, massiv steigern.
Denn die Elektrifizierung im Verkehr, beim Heizen oder von Industrieanlagen wäre deutlich attraktiver. Viele der nötigen Investitionen würden von der Privatwirtschaft getätigt werden. Je mehr die Wirtschaft investiert, desto weniger Handlungsbedarf - insbesondere Förderbedarf - gibt es beim Staat. Das wäre gut, denn die Unternehmen wissen auch besser, wie in ihrem Segment CO₂ effizient vermieden werden kann.
Wohin soll es mit dem CO₂-Preis gehen?
In den Bereichen Verkehr und Wärme sollten die staatlich festgelegten Preise für Emissionen – derzeit sind es 25 Euro pro Tonne CO₂ – so schnell wie möglich in einen echten Handel von Zertifikaten überführt werden, möglichst schon ab 2023. Der Handel könnte in einem Preiskorridor stattfinden, damit CO₂-Zertifikate nicht zu teuer, aber auch nicht zu billig werden.
Deutliche Verteuerung von Kraftstoff
Mit welchem Mindestpreis wollen Sie 2023 starten?
50 Euro pro Tonne zum Start im Jahr 2023 sind durchaus verkraftbar.
Das würde Diesel und Benzin - grob geschätzt - noch einmal um etwa acht Cent pro Liter teurer machen. Und auch für Erdgas würden spürbare Aufschläge anfallen. Können Sie sich die Aufregung vorstellen, die dadurch ausgelöst wird?
Ja. Aber wie schon gesagt, man muss im Gegenzug glaubwürdig entlasten und das vor allem auch klar kommunizieren. Die Streichung der EEG-Umlage und die Senkung der Stromsteuer entlastet beispielsweise eine vierköpfige Familie um 300 bis 400 Euro pro Jahr. Die CO₂-Bepreisung belastet übrigens Wohlhabende deutlich stärker. Bei Familien im unteren Einkommenssegment wäre die Belastung durch die CO₂-Bepreisung aufgrund ihres im Vergleich niedrigen CO₂-Fußabdrucks geringer. Man könnte eine Energiepreisreform daher so ausgestalten, dass sich netto eine Entlastung für untere und mittlere Einkommensgruppen ergibt.
Es braucht aber auch öffentliche Investitionen, in der Debatte werden hohe Summen aufgerufen.
Studien, die Investitionsbedarfe abschätzen, unterscheiden üblicherweise nicht zwischen öffentlichen und privaten Investitionen. Aus gutem Grund, denn richten wir die Rahmenbedingungen an den Märkten wie beschrieben auf den Klimaschutz aus, so wird die Wirtschaft mehr investieren und der Förderbedarf sinkt. So können wir dahin kommen, dass wir im Rahmen der aktuellen Fiskalregeln die Bedarfe decken können.
In der Haushaltsplanung des Bundes für die Jahre 2022 bis 2025 sind 50 Milliarden Euro als Investitionsmittel pro Jahr angesetzt, das sind 30 Prozent mehr als 2019. Es sollte zudem neu priorisiert werden, so ergeben sich zusätzliche Spielräume. Im Haushalt finden sich klimaschädliche Subventionen in Höhe von 65 Milliarden Euro pro Jahr. Wenn davon nur zehn Prozent gehoben werden, steigt der Spielraum für Investitionen.
Welche Subventionen empfehlen Sie zu streichen?
Da lässt sich einiges benennen: Zuerst das Dienstwagenprivileg. Die Pendlerpauschale könnte man reformieren. Warum sollte jeder, unabhängig von seinem Einkommen in den Genuss der Pendlerpauschale kommen? Prämien für E-Autos braucht es ebenfalls nicht, der Hochlauf der E-Mobilität ließe sich durch andere Maßnahmen besser beschleunigen, zum Beispiel durch den Ausbau von Infrastruktur. All die genannten Maßnahmen verteilen übrigens von unten nach oben um – das gefährdet nicht zuletzt die Akzeptanz der Klimapolitik. Längerfristig muss man die gesetzliche Rentenversicherung reformieren.
Aktienrente für mehr Spielraum beim Klimaschutz
Was hat die Rente mit Klimaschutz zu tun?
Der Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung wird massiv ansteigen, wenn nicht gegengesteuert wird. 2019 waren es etwa 20 Prozent der Gesamtausgaben des Bundeshaushalts. Wenn der Anteil wie erwartet steigt, werden natürlich Spielräume für andere Ausgaben deutlich sinken.
Also mehr zusätzliche Altersvorsorge über eine Aktienrente?
Das ist attraktiv. Der Ausbau der kapitalgedeckten betrieblichen Altersvorsorge könnte eine Möglichkeit sein, Kapital für Zukunftsinvestitionen zu mobilisieren und gleichzeitig viele Menschen am zukünftigen wirtschaftlichen Erfolg zu beteiligen.
Zurück zum Klimaschutz. Es kann aus Ihrer Sicht also gelingen, die notwendigen Investitionen zu stemmen, ohne Steuern zu erhöhen und die Schuldenbremse dauerhaft außer Kraft zu setzen?
Ja. Wenn wir richtig priorisieren, über die Anpassung von Rahmenbedingungen private Investitionen mobilisieren und die internationale Dimension von Klimaschutz ernst nehmen. Beim Ausbau der erneuerbaren Energien müssen wir europäisch denken, beim Umstieg auf Wasserstoff und erneuerbare Energieträger global. Und wir dürfen Chancen durch Übergangstechnologien wie den Einsatz von Erdgas oder auch Wasserstoff, der im Übergang noch nicht komplett grün ist, nicht an uns vorbeiziehen lassen.
Nutzen wir diese Optionen, so können wir Anlagen viel schneller umrüsten und können grünen Wasserstoff in großem Umfang einsetzen, sobald er verfügbar ist. Wir reduzieren die Emissionen am Ende sogar schneller, als wenn wir jeden Schritt gleich grün machen, und es ist zudem günstiger.
Aber was ist so schlecht an Schulden? Das Zinsniveau ist seit Jahren extrem niedrig. Und auch jedes Unternehmen leiht sich Geld, wenn es dadurch expandieren und seine Position im Wettbewerb stärken kann.
Es ist aus verschiedenen Gründen attraktiv, über Fiskalregeln eine klare Budgetbeschränkung für den Staat zu etablieren. Wird Geld ins Schaufenster gelegt, so heben viele Interessengruppen die Hand. Da hilft es, wenn man im politischen Prozess priorisieren muss und nicht bei Zielkonflikten einfach das Budget ausweiten kann. Sonst wäre die Versuchung groß, zu viel zu verteilen – auf Kosten des Steuerzahlers. Viele wichtige Zukunftsausgaben sind übrigens gar keine Investitionen im Sinne der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, das gilt etwa für einen Großteil der Bildungsausgaben.
Wie soll da eine sinnvolle Abgrenzung gelingen? Zudem: Wenn etwa ein Flughafen zehn Mal so teuer wird wie geplant, haben wir dann den zehnfachen Wert geschaffen? Das sind nur einige Gründe, warum man vorsichtig sein sollte. Wenn dann noch staatliche Investitionsgesellschaften gegründet werden, wie es derzeit für den Klimaschutz diskutiert wird, dann entstehen zudem Strukturen, die nicht mehr der parlamentarischen Kontrolle unterliegen – in denen aber dann über diese vielen oft strittigen Fragen entschieden wird, möglicherweise unter dem Einfluss von Interessengruppen.
Wir haben in der Coronapandemie gesehen, dass der Staat eine wichtige Versicherungsfunktion in Notsituationen erfüllen kann. Deutschland hat sich umfangreich verschuldet und konnte so erfolgreich die Auswirkungen der Pandemie abmildern. Die Voraussetzung für die Handlungsfähigkeit in Krisen sind tragfähige Staatsfinanzen. Um in Zukunft – auch in kommenden Krisen – handlungsfähig zu sein ist eben auch fiskalische Nachhaltigkeit wichtig.