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Badeunfälle: So erkennen und retten Sie Ertrinkende

Wer eine Person in Notlage sieht, sollte zuerst einen Notruf absetzen, bevor er vielleicht selbst zur Hilfe eilt.

Wer eine Person in Notlage sieht, sollte zuerst einen Notruf absetzen, bevor er vielleicht selbst zur Hilfe eilt.

Bad Nenndorf. Ertrinkende sind nicht an wilden Hilfeschreien zu erkennen, sondern nur durch aufmerksame Beobachtung. Denn: Wer wirklich in Not ist, der ist zu Lautäußerungen gar nicht mehr in der Lage. Darauf weist die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) hin.

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„Geraten Kinder in Not, kippen sie in der Regel nach vorne unter Wasser. Dann sieht man höchstens noch den Hinterkopf“, erklärt DLRG-Experte Achim Wiese. „Erwachsene kippen eher nach hinten, hier ragt eher die Nase aus dem Wasser.“

Eingreifen sollten nur erfahrene Beobachter

Wer eine Person in Notlage entdeckt, sollte sofort den Notruf 112 verständigen. Selber einen Rettungsversuch zu starten, ist eine heikle Angelegenheit. Wiese empfiehlt das bei Erwachsenen in Not nur, wenn derjenige fachliches Wissen besitzt - also sowohl das Gewässer als auch das Gewicht der Person in Not einschätzen kann und mit Rettungsvorgängen vertraut ist.

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Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Ertrinkende sich an den Retter klammert und beide in Not geraten, weil dieser sich nicht aus dem Klammergriff befreien kann. Lieber sollten sich Ersthelfer nach einem Rettungsring oder großen Stück Holz umsehen, an dem sich der Ertrinkende festhalten kann.

Rettung von Kindern auch für Unerfahrene möglich

Anders ist das bei kleinen Kindern. „Hier können auch ungeübte Retter einen Einsatz riskieren“, so Wiese. Vorausgesetzt es handelt sich um ein ruhiges Gewässer, also zum Beispiel einen Badesee oder ein Schwimmbecken.

Das Gewässer ist überhaupt ein wichtiges Kriterium - neben dem Wissen um fachgerechte Rettung. „Ich würde niemandem, auch nicht dem geübtesten Retter, empfehlen, spontan in den Rhein zu springen“, mahnt Wiese. Bei Gewässern mit starker Strömung sei es aber ratsam, am Ufer mitzulaufen, sodass die herbeigerufenen Einsatzkräfte sofort wissen, wo sich der Ertrinkende aufhält.

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Auch wenn ein Beobachter sich dazu entscheidet, selbst einzugreifen, sollte vorab unbedingt der Notruf abgesetzt werden. Denn in jedem Fall ist anschließend ein Notarzt erforderlich.

RND/dpa

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