Böllerverbot zu Silvester: Wie gefährlich sind Raketen und Knaller wirklich?
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Silvesterfeuerwerk am Alexanderplatz in Berlin zum Jahreswechsel 2020/2021.
© Quelle: imago images/Andreas Gora
Auch in diesem Jahr wird der Verkauf von Feuerwerkskörpern und Böllern verboten. Die Politik begründet das mit der Verletzungsgefahr: Wegen der Pandemie solle eine zusätzliche Belastung der Krankenhäuser vermieden werden. Die Hersteller sind darüber empört und behaupten, die Gefahr werde überschätzt. Ein Großteil der Krankenhausbesuche in der Silvesternacht gehe nicht auf den Gebrauch von Feuerwerkskörpern, sondern auf Verletzungen durch gewalttätige Auseinandersetzungen oder Alkoholkonsum zurück. Die Berufsverbände der Unfallchirurgen hingegen begrüßen die Regelung. Ein dauerhaftes Verbot von Böllern und Feuerwerkskörpern wollen sie aber auch nicht.
Dietmar Pennig ist Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) und der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU). Silvester sei „in den Krankenhäusern ein Großkampftag“, sagt Pennig. Das gelte in allen Städten ab einer bestimmten Einwohnerzahl und liege tatsächlich nicht nur an den Böllern, sondern am unvorsichtigen Verhalten der Menschen beim Feiern. Hand-, Gesichts- und Augenverletzungen durch Feuerwerkskörper seien für die Krankenhäuser aber eine zusätzliche Belastung. Laut Pennig müssen in Großstädten wie Köln, Berlin oder Hamburg in einer durchschnittlichen Silvesternacht 50 bis 60 Personen mit Verletzungen durch Feuerwerkskörper behandelt werden. In etwa der Hälfte der Fälle seien Kinder betroffen. Diese zusätzliche Belastung solle man den nach zwei Corona-Jahren „ohnehin schon gebeutelten“ Notaufnahmen ersparen, findet Pennig.
Zahl der Augenverletzungen 2020/2021 drastisch gesunken
Aussagekräftige und aktuelle Statistiken dazu, wie viele Menschen deutschlandweit pro Jahr durch Feuerwerkskörper verwundet werden, fehlen. Wohl auch deshalb, weil solche Verletzungen unterschiedlich ausfallen können. So können vor dem Gesicht explodierende Feuerwerkskörper zum einen die Augen schwer verletzen. Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) hatte 2019 die Ergebnisse einer Befragung der deutschen Augenkliniken veröffentlicht, an der jedoch nicht alle Kliniken teilgenommen hatten. Für die Tage rund um den Jahreswechsel wurden aus den drei Jahren 2016, 2017 und 2018 zusammen 1356 Augenverletzungen durch Feuerwerkskörper gemeldet. Ein Viertel davon war so schwer, dass nicht nur eine Behandlung in der Notaufnahme erforderlich wurde, sondern auch eine Aufnahme ins Krankenhaus. Bei zehn Kindern und 38 Erwachsenen wurde ein Zerreißen des Augapfels dokumentiert.
Als 2020/2021 erstmals das Verkaufsverbot für Feuerwerk und Versammlungsverbote in der Silvesternacht verhängt wurden, gingen die Zahlen drastisch zurück, darauf weist die DOG in einer aktuellen Pressemitteilung hin. In einer Umfrage wurden aus den Augenkliniken diesmal nur 79 Augenverletzungen durch Feuerwerkskörper gemeldet anstatt wie sonst bis zu 500 pro Jahr. Das bedeute einen Rückgang bei den Augenverletzungen auf weniger als 20 Prozent der Vorjahreswerte, so die DOG. Verkaufsverbot und Versammlungsbeschränkungen hätten also „eindeutig einen Schutzeffekt.“ Eine Arbeitsgruppe der Gesellschaft setzt sich daher für die dauerhafte Abschaffung des privaten Feuerwerks ein. Stattdessen solle nur noch kommunales, professionell organisiertes Feuerwerk stattfinden, fordert die DOG.
Hörtrauma und Handverletzungen möglich
Nicht nur die Augen, auch die Gehörgänge können in der Silvesternacht Schaden nehmen. Die Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie (DGHNO KHC) schätzt, dass pro Jahr etwa 8000 Menschen durch Silvesterböller ein „Knalltrauma“ erleiden. Folgen eines Knalltraumas können Hörschäden oder ein Tinnitus sein. Die Zahl ist allerdings nicht ganz aktuell, sie geht auf fast zehn Jahre alte Berechnungen zurück.
Einen großen Anteil scheinen außerdem Handverletzungen und Brandwunden auszumachen. Daten hierzu liegen aus Berlin vor: Im Unfallkrankenhaus Berlin (UKB) wurden 2019, in der letzten Silvesternacht vor dem Verkaufsverbot, 22 Personen wegen Verletzungen behandelt, die durch Feuerwerkskörper ausgelöst wurden. In einer Mitteilung des UKB ist von „Teilamputationen von Fingern und einer komplett pulverisierten Hand“ die Rede. Zum Jahreswechsel 2018/2019 musste das UKB in seiner Rettungsstelle nach eigenen Angaben 50 Menschen mit Verletzungen durch Böller versorgen, davon 25 mit teils schweren Brandverletzungen im Gesicht oder auch Genitalbereich. In 25 Fällen habe es sich im Handverletzungen gehandelt, bei denen zum Teil Finger amputiert werden mussten. In 13 Fällen seien Kinder betroffen gewesen.
Böllerfreie Zonen statt generellem Verbot
Am Silvesterabend 2020, als wie in diesem Jahr bereits der Verkauf von Feuerwerkskörpern und Böllern verboten war, meldete das UKB zehn schwer Verletzte, die wegen Handverletzungen notoperiert werden mussten. Zwei besonders schlimme Unfälle ereigneten sich in dieser Nacht in Brandenburg, beide gingen jedoch nicht auf handelsübliche Feuerwerkskörper zurück. Ein 24-Jähriger war durch einen Unfall mit selbst gebauter Pyrotechnik verstorben. Und einem 63-Jährigen wurde die Hand abgerissen, als er mit einem illegalen Feuerwerkskörper hantierte.
Solche Unfälle sind der Grund, aus dem Pennig kein generelles oder dauerhaftes Verbot von Feuerwerkskörpern fordert. „Verbote haben immer auch eine Kehrseite“, sagt der Unfallchirurg. So könnten zwar auch legal erworbene Feuerwerkskörper und Böller mit entsprechendem CE-Prüfsiegel bei der missbräuchlichen Anwendung gefährlich sein. Eine besondere Gefahr gehe aber von selbst gebastelter oder im Ausland erworbener Feuerwerkstechnik ohne Prüfsiegel aus. Bei einem generellen Verbot sieht Pennig das Risiko, dass Menschen verstärkt auf ungeprüfte Pyrotechnik zurückgreifen oder sich selbst Sprengsätze bauen würden. Er fordert nach dem Ende der Corona-Pandemie keinen weiteren Verkaufsstopp, stattdessen aber Bannmeilen an zentralen Plätzen. „Eine gute Idee sind böllerfreie Zonen in den Innenstädten“, sagt Pennig.
Das Zünden von Feuerwerkskörpern ist auch in diesem Jahr nicht generell verboten, sondern nur deren Verkauf. Wer also noch Feuerwerkskörper besitzt, darf diese auch zünden, hiervon wird lediglich abgeraten. Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie rät dringend dazu, ausschließlich Produkte mit CE-Zeichen und BAM-Prüfnummer (Bundesamt für Materialprüfung) zu verwenden und zwar ausschließlich nach Gebrauchsanweisung. Nicht explodierte Böller solle man aus Sicherheitsgründen nicht noch einmal zünden, sondern entsorgen. Böller und Feuerwerkskörper gehörten außerdem nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen und alkoholisierten Menschen.