Feuerwehr rückt bei Fehlalarm aus: Was kostet ein falscher Notruf?
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Ein Fahrzeug der Feuerwehr bei einem Einsatz (Symbolbild).
© Quelle: imago images/Fotostand
Berlin. Wenn es brennt, wählt man die 112 – und wenig später rückt die Feuerwehr aus, um den Brand zu löschen. Diese Notrufnummer gilt in der gesamten Europäischen Union. Dass man sie wirklich nur anrufen sollte, wenn es einen Notfall gibt, lässt sich bereits durch den gesunden Menschenverstand erschließen. Schließlich rücken bei einem Scherzanruf Feuerwehrleute aus, die an anderer Stelle meist dringender gebraucht werden.
Doch was ist die Konsequenz, wenn der Nachbar oder die Nachbarin die Feuerwehr ruft, weil der Rauchmelder in einer anderen Wohnung piepst – sich dann aber herausstellt, dass es gar nicht brennt? Und wie viel Geld müssen Menschen zahlen, die mit Absicht die Feuerwehr ausrücken lassen, wenn gar kein Feuer lodert? Das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) hat beim Deutschen Feuerwehrverband (DFV) nachgefragt.
Feuerwehr fälschlicherweise gerufen: Was gilt eigentlich als Fehlalarm?
Ich habe mein Essen versehentlich zu lange auf dem Herd stehen lassen und der Rauchmelder fängt an zu piepsen. Daraufhin alarmiert mein Nachbar die Feuerwehr. Ist das schon ein Fehlalarm? Muss ich die Einsatzkosten zahlen?
Nein. Ein Fehlalarm liege hier nicht vor. „Der Rauchwarnmelder hat alarmiert, weil die Bedingung, nämlich der Rauch, erfüllt war“, erklärt Silvia Oestreicher, Pressesprecherin des DFV. Es handle sich also nicht um einen technischen Defekt und damit auch nicht um einen Fehlalarm.
Dennoch, was passiert, wenn man zu Hause ist, das Piepsen bemerkt und das Essen vom Herd nimmt – und es dann, wenn das Feuerwehrauto um die Ecke biegt, weder brennt noch raucht? Auch in diesem Fall müsse man in der Regel nichts für den Einsatz bezahlen. Wenn der Nachbar das Piepsen des Rauchmelders nicht der passenden Wohnung zuordnen konnte, hat er niemanden direkt warnen können. Es sei also richtig, die 112 anzurufen. Hierbei handle es sich um einen „Fehlalarm im guten Glauben“, so Expertin Oestreicher. Kosten fallen für den nachlässigen Koch oder die nachlässige Köchin keine an.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit es sich um einen Fehlalarm handelt?
Grund für eine „fehlerhafte Auslösung“ könne ein technischer Defekt sein, weiß DFV-Sprecherin Oestreicher. Ein Beispiel dafür: Der Rauchmelder piepst, obwohl gar kein Rauch in der Nähe ist. Manchmal lösten die Geräte Alarm aus, wenn sie mit Wasserdampf oder Staub in Berührung kommen. Rauchmelder piepsen außerdem in immer kürzeren Abständen, wenn ihre Batterien schwächer werden – ebenfalls eine Art des Fehlalarms.
Wer bezahlt die Feuerwehr?
Wann muss man die Kosten für das Ausrücken der Feuerwehr übernehmen?
Löst ein Rauchmelder mehrfach Fehlalarme aus und der oder die Verantwortliche beseitigt den Defekt nicht, sei es angebracht, dass er oder sie die Kosten für den Einsatz übernehme. „So muss nicht die Allgemeinheit für die entstandenen Kosten aufkommen”, gibt Oestreicher vom DFV zu bedenken. Einsätze der Feuerwehr werden aus Steuergeldern bezahlt – und die sollten schließlich nicht für die Nachlässigkeit einer Einzelperson eingesetzt werden.
Ebenfalls auf den Kosten sitzen bleibe jemand, der die Feuerwehr „in böswilliger Absicht” rufe, wie die Expertin es formuliert. Nämlich dann, wenn eine Person unter der Rufnummer 112 einen Notruf meldet, obwohl sie weiß, dass gar nichts passiert ist.
Was kostet ein Fehlalarm?
Welche Kosten entstehen, wenn die Feuerwehr ausrückt, hänge von der jeweiligen Gebührensatzung der betroffenen Gemeinde ab. Dementsprechend variieren die Kosten je nach Gemeinde und Anzahl der am Einsatz beteiligten Fahrzeuge und Feuerwehrleute. Der DFV liefert ein Beispiel:
„In Frankfurt am Main kostet der Einsatz von einem Hilfeleistungslöschfahrzeug gemäß Gebührensatzung je angefangene 15 Minuten 121,25 Euro. Für das Fahrzeug selbst fallen 47,75 Euro an, für die sechs Einsatzkräfte je 12,25 Euro. Zahlen muss der Verursacher oder die Verursacherin. Berechnet werden jeweils alle eingesetzten Einheiten. Das heißt: Je höher die Alarmstufe, die abhängig von der jeweiligen Alarmmeldung ist, desto teurer wird ein solcher Einsatz.”
Sofern eine Brandmeldeanlage im Einsatz ist oder im Falle der Rauchmelder, die jeder zu Hause installiert hat: Wie wartet man diese Geräte, damit sie keinen Fehlalarm auslösen?
„Brandmeldeanlagen werden professionell gewartet“, erklärt DFV-Sprecherin Oestreicher. Wer wissen möchte, wie man einen privaten Rauchmelder richtig wartet, dem empfiehlt sie einen Blick auf die Webseite www.rauchmelder-lebensretter.de. Mindestens alle zwölf Monate solle man seinen Rauchmelder prüfen. Dazu zähle, die Prüftaste zu betätigen, Raucheintrittsöffnungen auf Staub zu kontrollieren und zu checken, dass keine Hindernisse in der Nähe des Geräts stehen.
RND/saf