Masern, Mumps und Co.: Wissenswertes zu Kinderkrankheiten
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Ob Masern, Scharlach oder Windpocken: Impfungen bieten wirksamen Schutz gegen viele Kinderkrankheiten.
Berlin. Ob Masern, Scharlach oder Windpocken: Typische Kinderkrankheiten sind nicht so harmlos wie ihr Name klingt. Wir haben für Sie eine Übersicht der gängigsten Erkrankungen erstellt.
Masern weisen zunächst die Symptome einer Grippe auf
Die meldepflichtige Virusinfektion weist einen charakteristischen, braun-rosafarbenen Hautausschlag auf, der von erkältungsähnlichen Symptomen begleitet wird. Häufig kommt es zu Komplikationen durch Mittelohr- oder Lungenentzündungen. Besonders gefährlich: Auch Gehirnentzündung können die Folge sein. In Deutschland wurden 15 Todesfälle durch Masern zwischen 2001 und 2012 erfasst. Seit den 1970er Jahren wird die Impfung zusammen mit Mumps und Röteln (MMR) angeboten. Eine zweite Impfung ist notwendig, damit der Schutz wirksam bleibt.
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Diphterie (Halsbräune): Überstandene Infektion bewirkt keine Immunität
Die Diphterie, auch Halsbräune genannt, ist eine meldepflichtige bakterielle Infektion. Die entsprechende Impfung gibt es hierzulande seit den 1960er Jahren. Eine Variante der Diphterie befällt die Atemwege. Ansonsten verläuft die Krankheit meist mit Fieber, Heiserkeit und Entzündungen an Mandeln oder Rachen. Sie kann zu Atemnot bis hin zu Erstickungen führen. Eine überstandene Infektion bewirkt keine lebenslange Immunität, die Impfung muss aufgefrischt werden. Zwischen 2001 und 2016 wurden in Deutschland insgesamt 80 Diphterie-Fälle bekannt.
Auch Kinderlähmung muss die Impfung aufgefrischt werden
Die Kinderlähmung ist eine meldepflichtige Virusinfektion. In Europa gilt sie seit 2002 laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) als poliofrei. 1990 wurde in Deutschland die letzte Erkrankung registriert. Die Infektion kann auf das Zentralnervensystem übergreifen und Lähmungen sowie motorische Schwächungen verursachen. Die Impfung muss im Laufe des Lebens aufgefrischt werden.
Mumps kann bei Erwachsenen sogar das zentrale Nervensystem betreffen
Mumps ist eine meldepflichtige virale Infektion. Hierbei schwellen die Ohrspeichel- und Speicheldrüsen schmerzhaft an. Es kommt zu Fieber und Abgeschlagenheit. Jenseits des Kindesalters kann auch das Zentralnervensystem betroffen sein. Taubheit oder Störungen der Fruchtbarkeit sind möglich. Seit 1976 wird mit dem Kombinationsimpfstoff MMR geimpft. 2006 sind dann die Windpocken in das Impfpaket aufgenommen worden (MMRV).
Röteln: Besonders für Schwangere eine große Gefahr
Auch die Röteln sind eine meldepflichtige Viruserkrankung. Eine Rötelninfektion zeigt zunächst ähnliche Symptome wie eine starke Erkältung. Hinzu kommen kleine rote Flecken im Gesicht und auf dem Körper. Für Erwachsene ist die Erkrankung gefährlicher als für Kinder: Es kann zu einer Mittelohrentzündung, Gelenkschmerzen oder Herzbeutelentzündung kommen. Über die Plazenta kann eine schwangere Frau ihren Fötus anstecken, was im Frühstadium Missbildungen hervorrufen kann. Die Immunität ist meist nach zweimaliger MMR-Impfung hergestellt.
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Keuchhusten: Eine meldepflichtige bakterielle Infektion
Keuchhusten gilt als meldepflichtig. Neben Kindern gelten seit einiger Zeit auch Personen über 19 Jahre als gefährdet. Eine Impfung schützt nur zeitweise vor der bakteriellen Infektion. Der Schutz muss regelmäßig aufgefrischt werden.
Gegen Scharlach gibt es keine Impfung
Scharlach ist eine bakterielle Infektion, die in einigen Bundesländern meldepflichtig ist. Typisch für Scharlach sind Symptome ähnlich einer Angina, ein roter Hautausschlag sowie die rosa-rötliche "Himbeerzunge". Nach einer Scharlachinfektion ist man nur gegen einen Bakterientyp immunisiert, kann sich aber neu anstecken. Eine Impfung gibt es nicht.
Windpocken: Besonders Senioren wird die Impfung empfohlen
Bei Windpocken handelt es sich um eine meldepflichtige Infektion mit Herpesviren. Typisch sind Fieber und juckende rote Pusteln am Körper, die mit ansteckender Flüssigkeit gefüllt sind. Narben entstehen durch Kratzen oder Infektionen mit anderen Bakterien. Bei Erwachsenen verlaufen die Windpocken meist schwerer, es können zusätzliche Komplikationen auftreten. Menschen über 60 Jahre können erneut in Form der Gürtelrose erkranken. Eine Impfung gibt es seit 2004, seit 2018 wird sie für Senioren empfohlen.
Ausschlag im Mund: Die Hand-Fuß-Mund-Krankheit
Die Viruserkrankung ist nicht meldepflichtig. Typisch ist ein schmerzender Ausschlag im Mund sowie Hautausschläge an den Handflächen und/ oder Fußsohlen. Meist sind Kinder unter zehn Jahren betroffen. Doch auch Erwachsene können an der Hand-Fuß-Mund-Krankheit erkranken. Eine Impfung ist nicht notwendig.
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RND/dpa