Maskenpflicht an Schulen? So sieht es in den Bundesländern aus

Eine Maskenpflicht in Schule ist bisher unwahrscheinlich. Auch wenn sich Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) kürzlich sogar dafür aussprach.

Eine Maskenpflicht in Schule ist bisher unwahrscheinlich. Auch wenn sich Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) kürzlich sogar dafür aussprach.

Berlin. Im Kampf gegen das Coronavirus setzen mittlerweile alle Bundesländer auf eine Maskenpflicht in Teilen des öffentlichen Lebens. In einigen Ländern soll die Pflicht nun auch an Schulen gelten. Mund und Nase bedecken muss in jedem Fall, wer mit Bus und Bahn zum Unterricht kommt.

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Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) befürwortet in der Corona-Krise sogar eine Maskenpflicht für Schüler. „Aus meiner Sicht spricht viel dafür, dass überall dort, wo Schülerinnen und Schüler den Abstand nicht einhalten können, Masken getragen werden müssen“, sagte Karliczek dem „Spiegel“. Im Schulbus oder auf den Fluren wäre das ihrer Ansicht nach gegeben. In den Klassenzimmern könnten die Masken vielleicht auch einmal abgelegt werden, wenn die Lehrer ihre Schüler weit genug auseinander setzten. „Aber auch hier wäre ich vorsichtig – wie wir generell jetzt nicht übermütig werden dürfen.“

Übersicht der Bundesländer: Maskenpflicht in Schulen

Stand: 24.04.2020, 12 Uhr

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  • BADEN-WÜRTTEMBERG: Während des Unterrichts soll keine Maskenpflicht gelten, allerdings gilt sie ab Montag (27. April) für die Fahrt in den öffentlichen Verkehrsmitteln.
  • BAYERN: In den Schulen müssen keine Masken getragen werden. Für Schulweg, Pausen und Toilettengang sieht das Bildungsministerium Hygieneregeln vor. Im Nahverkehr gilt ab Montag (27. April) Maskenpflicht.
  • BERLIN: An Schulen gibt es keine Maskenpflicht. Ein Schutz für Mund und Nase ist aber in Bussen und Bahnen ab Montag (27. April) verpflichtend.
  • BRANDENBURG: Im Nahverkehr, zum Beispiel in Schulbussen, müssen Mund und Nase ab Montag (27. April) bedeckt werden. Wenn in Schulen die vorausgesetzten anderthalb Meter Abstand zu anderen Personen nicht eingehalten werden können, muss eine Schutz- oder Alltagsmaske getragen werden.
  • BREMEN: Eine Maskenpflicht an Schulen ist im Musterygieneplan für Schulen des Bremer Senats nicht vorgesehen. Die Pflicht gilt aber für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
  • HAMBURG: Maskenpflicht gilt ab Montag (27. April) im Nahverkehr, für Schulen gibt es lediglich eine dringende Empfehlung, aber keine Pflicht.
  • HESSEN: Es gilt keine Maskenpflicht in den Schulen, dafür aber im Nahverkehr ab Montag (27. April).
  • MECKLENBURG-VORPOMMERN: Wer auf dem Weg zur Schule öffentliche Verkehrsmittel nutzt, muss während der Fahrt einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Für den Unterricht selbst ist dies nicht vorgesehen. Doch empfiehlt das Bildungsministerium in seinem Corona-Hygieneplan für die Pausen im Schulgebäude ebenfalls das Tragen einer Maske.
  • NIEDERSACHSEN: Es gilt keine Maskenpflicht für Schüler und Lehrer. Wer in den Pausen eine Maske tragen möchte, muss sie selbst mitbringen.
  • NORDRHEIN-WESTFALEN: In Schulen gilt grundsätzlich keine Maskenpflicht, allerdings ist das Tragen in Bussen ab Montag (27. April) verpflichtend.
  • RHEINLAND-PFALZ: In Pausen und im Schulbus ist eine Mund-Nasen-Maske ab kommenden Montag Pflicht, im Unterricht selbst aber nicht.
  • SAARLAND: Schülerinnen und Schüler sind nur dann von der allgemeinen Maskenpflicht betroffen, wenn sie für den Weg zur Schule den ÖPNV nutzen. Ansonsten sind Schulen nicht von der Maskenpflicht erfasst.
  • SACHSEN: Verpflichtend ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den Schulen nicht, es wird aber wie andernorts empfohlen. Im Nahverkehr müssen Mund und Nase hingegen bedeckt sein.
  • SACHSEN-ANHALT: Es gibt keine Maskenpflicht an Schulen, für die Rückkehrer gelten allerdings viele Auflagen zu Abstand und Hygiene.
  • SCHLESWIG-HOLSTEIN: In Schleswig-Holstein soll es keine Maskenpflicht an Schulen geben. Aber wenn Schüler mit dem Bus zur Schule fahren, werde für sie ab Mittwoch (29. April) auch die Maskenpflicht im ÖPNV gelten, sagte ein Sprecher des Bildungsministeriums.
  • THÜRINGEN: Schülerinnen und Schüler sollen in den Pausen und wenn sie den Raum wechseln Masken tragen, während des Unterrichts aber nicht. Die Maskenpflicht gilt auch in den Schulbussen. Die Stadt Gera macht das Tragen von Gesichtsschutz auch in Parks zur Pflicht.

RND/dpa

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