Raketen, Böller und Co.

Silvesterschäden: Welche Versicherung zahlt?

Feuerwerk und Autos, das geht oft nicht gut zusammen.

Feuerwerk und Autos, das geht oft nicht gut zusammen.

Ob eine verirrte Rakete oder die unerwartet starke Detonation eines Böllers: Beim Silvesterfeuerwerk kommt es immer wieder zu Schäden am eigenen Hab und Gut oder den Besitztümern anderer Menschen. Nicht ohne Grund gilt Silvester unter Versicherern deshalb als der schadensträchtigste Tag des Jahres. Doch was ist im Ernstfall zu tun? Wann kommt welche Versicherung auf? Ein Überblick.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Verletzungen

Wer sich beim Abfeuern von Raketen und Böllern verletzt und einen dauerhaften Schaden davonträgt, erhalte Leistungen aus der privaten Unfallversicherung – sofern er eine hat, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf seiner Homepage. Und die Huk-Coburg ergänzt: „Sie zahlt unabhängig davon, ob man selber oder ein Dritter den Unfall verursacht hat.“ Wenn zum Beispiel jemand verletzt worden ist und nicht weiß, wer den Kracher abgeschossen hat, kann er niemanden in die Pflicht nehmen. In dieser Situation hilft eine private Unfallversicherung.

Wenn dagegen jemand als Partygast in einer Wohnung mit Feuerwerkskörpern einen Schaden angerichtet habe oder Jugendliche mit Böllern hantiert und dabei jemanden verletzt hätten, „tritt die Haftpflichtversicherung ein“, erklärt der GDV.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Schäden am Gebäude

Zu den typischen Schäden der Silvesternacht zählen Raketen, die durch offene Fenster oder Dachluken fliegen, erklärt die Versicherung Huk-Coburg. „Verursacht eine Rakete einen Brand in der Wohnung, ersetzt die Hausratversicherung Schäden, die durch das Feuer oder aber auch durch Löschwasser an Einrichtungsgegenständen entstehen. Handelt es sich um einen Schaden am Gebäude selbst, ist das ein Fall für die Wohngebäudeversicherung.“

Über die Wohngebäudeversicherung sei das gesamte Gebäude abgesichert – „einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände“, erklärt der GDV. Über die Hausratversicherung sei dagegen „der komplette Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten“ abgesichert.

Tipps für den Notfall: Wie man mit Böllern und Feuerwerk umgeht

In der Silvesternacht haben die Notaufnahmen Hochkonjunktur. Nicht ohne Grund.

Schäden am Auto

Für Fahrzeughalter kann die Silvesternacht unangenehm werden. Wird ein Auto durch die Explosion eines Knallkörpers oder einem von ihm entzündeten Brand beschädigt, übernimmt die Teilkaskoversicherung des Halters oder der Halterin den Schaden. Eine Ausnahme gilt laut der Verbraucherzentrale NRW, wenn ein glimmender Böller nur Seng- oder Schmorschäden verursacht. Dann zahlt die Versicherung nicht.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Wird das Fahrzeug mutwillig ramponiert, zum Beispiel weil Kracher auf dem Dach gezündet wurden, braucht der Halter oder die Halterin wiederum eine Vollkaskoversicherung.

Wer Schäden feststellt, sollte sie aus möglichst verschiedenen Perspektiven fotografieren, seinen Kfz-Versicherer umgehend informieren und weitere Maßnahmen mit diesem besprechen. Beschädigungen durch Vandalismus sollten auch bei der Polizei angezeigt werden, denn vielleicht lässt sich der Verursacher oder die Verursacherin ja noch ermitteln. Auch müssen Brandschäden je nach Vertrag ab einer gewissen Höhe dort angezeigt werden.

Schäden durch Kinder

Kinder unter sieben Jahren können für Schäden, die sie verursacht haben, nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Sie haften nicht. Was viele Eltern laut der Verbraucherzentrale NRW nicht wissen: Auch die (Familien-)Haftpflichtversicherung leistet in solchen Fällen bei Schädigung Dritter nur, wenn die Eltern beim Zündeln ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

RND/dpa/afp/wer/lb

Mehr aus Wissen

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken