Überstunden: Was tun, wenn mein Chef bei diesem Thema taub ist?
Um die einst viel diskutierte Viertagewoche ist es still geworden. Über weniger Arbeit spricht kaum noch jemand. Eher darüber, die Arbeitszeit auszuweiten – und das mit Zuschlägen und Steuervergünstigung zu belohnen.
„Das muss heute noch fertig werden“: In vielen Branchen gehören Überstunden noch häufiger zum Alltag. Laut Statistischem Bundesamt arbeitet fast die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland regelmäßig länger. Statt 40 Stunden, wie es in den meisten Verträgen steht, sind sie im Durchschnitt drei Stunden pro Woche länger in der Firma. Nur etwa ein Drittel bekommt die zusätzliche Arbeit vergütet, bei 85 Prozent der Führungspersonen wird vorausgesetzt, dass sie länger bleiben.
In den aktuellen Diskussionen um das geringe Wirtschaftswachstum und den Mangel an Fachkräften werden hierzulande auch immer wieder die Arbeitszeiten thematisiert. Dabei geht es nicht zuletzt um Überstunden, die für viele Beschäftigte inzwischen zur beständigen Realität geworden sind. Personelle Engpässe, ein plötzlicher Großauftrag, ein wichtiges Projekt oder einfach die Flut an Aufgaben zwingen Beschäftigte immer wieder dazu, ihre Arbeitstage zu verlängern.
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Doch wie sieht das rechtlich aus? Kann man zu Überstunden gezwungen werden? „Nein“, meint Till Bender, Pressesprecher beim DGB Rechtsschutz. „Es sei denn, es gibt eine spezielle Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag, die dem Arbeitgeber dazu das Recht einräumt.“ Leitende Angestellte hätten eine Sonderstellung. „Sie müssen im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes Überstunden leisten, wenn ihr Chef sie einfordert.“
Ansonsten dürfen Vorgesetzte nur in zwei Fällen Überstunden explizit verlangen: „In Krisen- oder Notfall-Situationen, die für das Unternehmen existenzbedrohend sind, und bei besonderem betrieblichem Bedarf“, erklärt Bender. Eine solche Situation könne zum Beispiel gegeben sein, wenn die Belegschaft mit der normalen Arbeitszeit den Betrieb nicht aufrechterhalten kann, weil zu viele Beschäftigte erkrankt sind.
Aber auch Ausnahmefälle hätten strikte Grenzen: So darf die tägliche Arbeitszeit nicht mehr als zehn Stunden und 60 Stunden in der Woche betragen.
Auszahlen oder abbummeln?
„Ob die Überstunden finanziell oder durch Freizeit abgegolten werden, hängt von den jeweiligen Betriebsvereinbarungen, Arbeits- bzw. Tarifverträgen oder Einzelvereinbarungen ab“, meint der DGB-Jurist. „Ist nichts Entsprechendes geregelt, können das die Beschäftigten selbst entscheiden.“
Und wenn der Chef beim Thema Ausgleich auf Durchzug schaltet? „Wie jeder Zahlungsanspruch kann auch Überstundenvergütung eingeklagt werden“, sagt Bender. „Allerdings müssen die Beschäftigten dafür sowohl beweisen, dass sie die Überstunden gemacht haben, als auch, dass der Arbeitgeber sie angeordnet oder wissentlich geduldet hat.“
Bei einer Zeiterfassung und einem Überstundenkonto sei dies relativ einfach. Ansonsten rät Bender, Stundenlisten zu führen und E-Mails oder Anweisungen zu sichern.
Offen ansprechen, gemeinsam klären
Das Thema Überstunden müsse allerdings nicht zwingend zu einem Konflikt führen, meint Karriereberater Bernd Slaghuis. „Wer unzufrieden mit seiner Situation ist, sollte das beim Vorgesetzten offen ansprechen – nicht zuletzt, um zu klären, warum es zu den Überstunden kommt.“ Wo liegt mein Anteil? Fehlen für die Aufgaben wichtige Informationen? Sind die Prioritäten nicht richtig gesetzt? Oder gibt es Unklarheiten bei der Kommunikation?
Häufig befürchten die Beschäftigten, der Chef oder die Chefin könne annehmen, man würde seine Aufgaben nicht schaffen, weil man nicht gut genug oder schlicht zu faul sei. „Diese Sorge sollte man aktiv ausräumen – und das Gespräch auf das eigene Verantwortungsbewusstsein lenken.“ Schließlich gehe es um realistische Rahmenbedingungen, die nicht am Ende zu einem Erschöpfungszustand führen.
Wer extra schuftet, sei frustriert, „wenn die zusätzlich geleistete Arbeit ohne Honorierung erwartet oder wenn sie von niemandem gesehen wird“, weiß Slaghuis aus seiner Coaching-Arbeit. Auch das könne in einem Gespräch geklärt werden. „Schließlich hat das Thema Überstunden auch etwas mit Gerechtigkeit zu tun.“