Das Rätsel um „Endgame“

Skandal um Royals-Buch: Britischer Autor enthüllt die ganze Wahrheit

Der Royals-Biograf Omid Scobie.

London. Mit seinem Buch über die britischen Royals machte er Schlagzeilen, weil in der niederländischen Übersetzung plötzlich zwei brisante Namen auftauchten. Autor Omid Scobie hat dafür nun eine neue Erklärung unternommen. „Der einzige Verlag, mit dem ich direkt zusammengearbeitet habe, war der für die USA und Großbritannien“, schrieb Scobie in einem Beitrag für die Zeitung „i“. „Ich habe fast zwei Monate mit unabhängigen britischen Anwälten und internen Rechtsberatern verbracht, um sicherzustellen, dass jedes Detail im fertigen Buch rechtlich wasserdicht ist.“

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Ohne sein Wissen sei dem niederländischen Verlag damals ein früher und noch nicht freigegebener Text zur Verfügung gestellt worden, um mit der Übersetzung beginnen zu können, schrieb Scobie. Das sei im Verständnis geschehen, dass die fertige Übersetzung so angepasst werde, dass sie der endgültigen Fassung entspreche.

Das Rätsel um zwei Namen

Anders als in der englischen Ausgabe von „Endgame“ waren in der niederländischen Version aber Namen zweier Royals veröffentlicht, denen Prinz Harry (39) und seine Frau Herzogin Meghan (42) vorgeworfen haben sollen, über die Hautfarbe ihrer damals ungeborenen Kinder spekuliert zu haben. Übereinstimmenden Berichten britischer Medien zufolge handelt es sich bei den Genannten um König Charles III. und Prinzessin Kate. Das niederländische Buch wurde zurückgerufen. Der Palast äußerte sich zu den Vorwürfen nicht.

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Als einer der Namen bei Social Media aufgetaucht sei, sei er gerade bei Fernsehinterviews in New York gewesen, schrieb Scobie. „Mir hat sich der Magen umgedreht.“ Die Berichterstattung in Großbritannien habe dann ein neues Maß an Hysterie erreicht. Scobie wies zurück, es habe sich um eine Werbekampagne gehandelt. Das sei eine „beleidigende und lächerliche Behauptung“. Gleichzeitig warf er dem Königshaus fehlende inhaltliche Auseinandersetzung vor - etwa darüber, dass das einzige schwarze Familienmitglied nicht geschützt worden sei.

RND/dpa

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