Revision möglich

Wegen Mordes an Ex-Freundin: 15-Jähriger aus Aschersleben verurteilt

Gut drei Monate nach Beginn des nicht öffentlichen Mordprozesses gegen einen inzwischen 15-Jährigen ist am Dienstag am Landgericht Magdeburg das Urteil gefallen.

Magdeburg. Gut drei Monate nach Beginn des nicht öffentlichen Mordprozesses gegen einen inzwischen 15-Jährigen ist am Dienstag am Landgericht Magdeburg das Urteil gefallen. Die zweite Jugendstrafkammer verurteilte den Jugendlichen wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren.

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Urteil knapp unter Höchststrafe

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er im November 2021 als 14-Jähriger in Aschersleben (Salzlandkreis) seine gleichaltrige Ex-Freundin getötet hat. Mit dem Urteil blieb das Gericht nach Auskunft eines Sprechers knapp unter der Höchststrafe, die wegen Mordes für einen Jugendlichen bei zehn Jahren liegt. Gegen das Urteil sei eine Revision zum Bundesgerichtshof möglich, sagte der Gerichtssprecher.

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Der Fall hatte über die Grenzen von Sachsen-Anhalt hinaus für Entsetzen gesorgt. Im November des Vorjahres war die 14 Jahre alte Josefine an einem Donnerstag als vermisst gemeldet worden. An diesem Tag hatte sie sich nach damaligen Angaben der Polizei mit ihrem Ex-Freund treffen wollen, um persönliche Gegenstände abzugeben. Später war sie nicht mehr zu erreichen gewesen. Tage später wurde die Leiche des Mädchens in einem Ascherslebener Garagenkomplex gefunden.

RND/dpa

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