Booster schon nach vier Wochen? In welchen Bundesländern das möglich ist – und wo nicht

Im Kampf gegen die vierte Welle wird die Auffrischungsimpfung immer wichtiger.

Deutschlandweit können sich alle Bürgerinnen und Bürger mit einer dritten Impfung boostern lassen, wenn die Zweitimpfung bereits sechs Monate zurückliegt. Doch einige Bundesländer haben den Zeitraum inzwischen auf bis zu vier Wochen zwischen Erst- und Zweitimpfung reduziert.

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Einer der Gründe ist, dass die Ständige Impfkommission (Stiko) die dritte Impfung aus wissenschaftlicher Perspektive bereits nach fünf Monaten für angemessen hält. „Eine Verkürzung des Impfabstandes auf 5 Monate kann im Einzelfall oder wenn genügend Kapazitäten vorhanden sind erwogen werden“, heißt es. Doch was, wenn nur wenige Tage bis zum fünften Monat fehlen? In der Vergangenheit wurden aus diesem Grund immer wieder Menschen abgewiesen. Um hier gegenzusteuern und da ohnehin Ärztinnen und Ärzte über jede einzelne Impfung entscheiden, haben einige Bundesländer den Mindestabstand zwischen Zweitimpfung und Booster reduziert. Die Regelungen im Überblick:

Baden-Württemberg: mindestens sechs Monate

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Eine Auffrischungsimpfung ist in Baden-Württemberg nach sechs Monaten möglich. Im Einzelfall ist nach Absprache mit einem Arzt auch ein Booster nach fünf Monaten möglich.

Berlin: mindestens drei Monate

Corona-Impfungen können in Berlin nun schon nach drei statt fünf Monaten aufgefrischt werden. Das kündigte die Berliner Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) am Montag an. „Wir verkürzen Frist für Boostern auf 3 Monate. Es macht kein Sinn, boosterwillige Menschen zurückzuschicken, obwohl früheres Boostern empfohlen“, schrieb Kalayci bei Twitter.

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Bayern: mindestens fünf Monate

In Bayern gilt seit Mitte November für eine Auffrischungsimpfung ein Mindestabstand von fünf Monaten. „Inwieweit eine weitere Verkürzung dieses Abstandes erforderlich ist, wird derzeit geprüft“, heißt es gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

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Brandenburg: mindestens sechs Monate

In Brandenburg ist die Auffrischungsimpfung grundsätzlich nach sechs Monaten möglich. Man hoffe auf eine „bundesweit einheitliche Linie“.

Bremen: mindestens fünf Monate

In Bremen wurde der Zeitraum in dieser Woche von sechs auf fünf Monate reduziert. „Bremen plant aktuell nicht, die Zeit auf unter fünf Monate zu verkürzen“, erklärte ein Sprecher auf RND-Nachfrage.

Hamburg: mindestens sechs Monate

Bei den Impfstellen ist eine Booster-Impfung nach sechs Monaten möglich. Allerdings entscheiden Ärzte nach eigenem Ermessen, betont ein Senatssprecher gegenüber dem RND. „Der Senat plant derzeit nicht, diesen Ermessensspielraum einzuschränken und insofern von den wissenschaftlich fundierten Einschätzungen der Ständigen Impfkommission abzuweichen“.

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Hessen: mindestens sechs Monate

Eine Auffrischungsimpfung ist nach sechs Monaten und nur im Einzelfall nach fünf Monaten möglich.

Mecklenburg-Vorpommern: mindestens sechs Monate

In einer Mitteilung der Landesregierung vom 6. Dezember heißt es: „Termine für Auffrischungsimpfungen nach Erst- und/ oder Zweitimpfung mit Biontech, Moderna und Astrazeneca erfolgen jedoch frühestens sechs Monate nach der letzten Covid-19-Impfung.“

Gegenüber dem RND teilte ein Sprecher mit, es sei wünschenswert, wenn es ein abgestimmtes Vorgehen der Länder geben werde.

Nordrhein-Westfahlen: mindestens vier Wochen, aber nur im „Einzelfall“

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Erst am Montag verkündete das Gesundheitsministerium von Nordrhein-Westfalen, dass Booster-Impfungen ab sofort deutlich früher möglich sein sollen. Bereits vier Wochen nach der Zweitimpfung sollten Bürgerinnen und Bürger den Booster geimpft werden, bestätigte auch Ministerpräsident Hendrik Wüst. Doch NRW rudert wieder zurück: Nach massiver Kritik soll der Abstand von fünf Monaten zur Grundimmunisierung nun doch eingehalten werden. Der Mindestabstand von vier Woche gelte nach Angaben des Gesundheitsministeriums nur „im Einzelfall“.

Die Essener Stadtsprecherin Silke Lenz erklärte im Gespräch mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND), dass bereits seit Dienstag der Erlass umgesetzt werde. Man habe für mehr Personal gesorgt, es habe aber keinen Ansturm gegeben. Allerdings seien nun auch Menschen zur Auffrischungsimpfung gekommen, die vorher weggeschickt werden mussten, weil die Fünfmonatsfrist noch nicht erfüllt war.

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Niedersachsen: mindestens vier Wochen / Monate

Das Gesundheitsministerium in Niedersachsen verweist in einer Mitteilung vom 10. Dezember 2021 darauf, dass die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) eine Auffrischungsimpfung bereits nach drei Monaten für sinnvoll und medizinisch unbedenklich halte. Auf Rückfrage einiger Gesundheitsämter habe das Ministerium den Gesundheitsämtern mitgeteilt, dass ein Abstand zur zweiten Impfung von vier Wochen keinesfalls unterschritten werden sollte.

Das niedersächsische Gesundheitsministerium empfiehlt jedoch ausdrücklich nicht, sich bereits vier Wochen nach der zweiten Impfung um eine Auffrischungsimpfung zu bemühen. „Dies ist weder von den wissenschaftlichen Empfehlungen der Stiko und der EMA gedeckt, noch ist es medizinisch sinnvoll, da zu diesem Zeitpunkt noch ein sehr guter Impfschutz besteht.“

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Offiziell sollen jedoch mindestens vier Monate (!) zwischen Zweit- und Drittimpfung liegen.

Saarland: mindestens fünf Monate

Im Saarland können alle Personen zur Auffrischimpfung kommen, deren Zweitimpfung mindestens fünf Monate zurückliegt. Einen früheren Zeitpunkt plane man derzeit nicht.

Sachsen: mindestens sechs Monate

Das sächsische Gesundheitsministerium verweist auf die Sächsische Impfkommission, die den Booster nach sechs Monaten empfiehlt. „Wir planen derzeit keine Veränderung“, so das Ministerium.

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Sachsen-Anhalt: mindestens fünf Monate

In Sachsen-Anhalt sind Booster-Impfungen nach sechs Monaten möglich, teilweise bereits nach fünf Monaten. So gibt es zum Beispiel in Magdeburg bereits nach fünf Monaten die Auffrischungsimpfung. Eine Verkürzung auf vier Wochen sei nicht geplant, so ein Sprecher gegenüber dem RND.

Schleswig-Holstein: mindestens fünf Monate

Laut Gesundheitsministerium sollen Auffrischimpfungen „in der Regel im Abstand von 6 Monaten zur zurückliegenden zweiten Impfung erfolgen“. Mindestens müsse aber ein Abstand von fünf Monaten in den Impfstellen in Schleswig-Holstein eingehalten werden.

Eine Verkürzung sei nicht geplant, teilte das Land auf RND-Nachfrage mit.

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Thüringen: mindestens fünf Monate

Nach Angaben des Gesundheitsministeriums können sich Personen in Thüringen bereits nach fünf Monaten ein drittes Mal impfen lassen. „An diesem Vorgehen sind derzeit keine Änderungen geplant“, teilte das Ministerium dem RND mit.

Rheinland-Pfalz: mindestens fünf Monate

In Rheinland-Pfalz ist bei Verfügbarkeit des Impfstoffs ein Booster nach fünf Monaten möglich. Gesundheitsminister Clemens Hoch erklärte gegenüber dem RND: „Ich halte es für realistisch, dass ab dem kommenden Jahr die Boosterung schon ab drei Monaten ermöglicht wird.“ Hoch betrachtet es jedoch als Aufgabe des neuen Bundesgesundheitsministers, eine Entscheidung zu treffen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte zuletzt für eine einheitliche Linie geworben, nach welcher Zeit vollständig Geimpfte eine zusätzliche Auffrischungsimpfung bekommen sollten. „Es ist sicherlich problematisch, wenn jedes Bundesland beim Booster-Abstand demnächst andere Wege gehen würde“, sagte der SPD-Politiker in Berlin. Der Minister äußerte sich zurückhaltend dazu, dass Booster-Impfungen in manchen Bundesländern grundsätzlich bereits nach vier Wochen möglich sind. Er müsse dies zunächst prüfen, sagte Lauterbach. Medizinisch sei eine so frühe Booster-Impfung aus seiner Sicht schwierig und werde auch von den führenden Experten so nicht vorgetragen. Diskutiert werde über einen Abstand von vier Monaten.

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mit dpa

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