Urteil im Stasi-Mordprozess

Zehn Jahre Haft: Gefängnisstrafe für Ex-Stasi-Offizier aus Leipzig wegen Mordes

Der Angeklagte hält sich zum Beginn des Prozesses gegen den Ex-Stasi-Mitarbeiter wegen Mordes vor 50 Jahren am Kriminalgericht Moabit vor dem Vorsitzenden Richter Bernd Miczajka eine Mappe vor sein Gesicht.

Berlin. Mitten am Tag wird am DDR-Grenzübergang Bahnhof Friedrichstraße in Ost-Berlin ein Mann hinterrücks erschossen. Es dauert Jahrzehnte, bis der Fall im wiedervereinigten Deutschland vor Gericht kommt. Rund 50 Jahre nach der Tat hat das Landgericht Berlin einen Ex-Stasi-Offizier wegen Mordes verurteilt.

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Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren gegen den inzwischen 80-Jährigen aus Leipzig. Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte zwölf Jahre Haft beantragt. Laut Urteil erschoss der damalige Oberleutnant am 29. März 1974 aus einem Hinterhalt heraus den 38-jährigen Polen Czesław Kukuczka im Auftrag des DDR-Geheimdiensts. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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Die Verteidigerin des Angeklagten hatte einen Freispruch gefordert. Es sei nicht erwiesen, dass ihr Mandant der Schütze gewesen sei, so Rechtsanwältin Andrea Liebscher. Der 80-Jährige hatte vor Gericht zu den Vorwürfen geschwiegen; seine Verteidigerin hatte zu Prozessbeginn erklärt, ihr Mandant bestreite diese.

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Mit fingierter Ausreise in die Falle gelockt

Laut Anklage gehörte der Sachse einer Operativgruppe des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) an und war mit der „Unschädlichmachung“ des Polen beauftragt worden. Zuvor soll dieser in der polnischen Botschaft versucht haben, seine Ausreise nach West-Berlin mit einer Bombenattrappe zu erzwingen.

Das MfS soll den 38-Jährigen mit einer fingierten Ausreise in eine Falle gelockt haben. Er habe Dokumente erhalten und sei von Stasi-Mitarbeitern zum Bahnhof Friedrichstraße begleitet worden. Als er dort jedoch den letzten Kontrollpunkt passiert hatte, fiel der Schuss.

Westdeutsche Schüler Zeugen der Tat

Es waren westdeutsche Schülerinnen einer 10. Klasse, die zufällig Zeuginnen der Tat wurden. Sie hatten Ost-Berlin besucht und wollten zurück in den Westen der damals geteilten Stadt. Eindrucksvoll schilderten mehrere damalige Schülerinnen aus Hessen vor Gericht die Geschehnisse – und ihre Angst und Fassungslosigkeit.

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Damals gab es eine erfolglose Anfrage an die Justiz im Osten, wie ein Berliner Kommissar im Prozess schilderte. Der Polizist bekam die alten Akten für die neuen Ermittlungen auf den Tisch. Doch über viele Jahre hinweg gab es keine Fortschritte.

Entscheidender Hinweis erst 2016

Erst im Jahr 2016 lieferte das Stasi-Unterlagen-Archiv einen entscheidenden Hinweis zur möglichen Identität des Schützen: Ein vom damaligen Staatssicherheitsminister Erich Mielke unterzeichneter Befehl nannte zwölf MfS-Mitarbeiter, die im Kontext der Tötung ausgezeichnet werden sollten. Der Angeklagte wurde laut Schriftstück von der Stasi mit dem „Kampforden in Bronze“ ausgezeichnet.

Die Nebenkläger sind dem Gericht, dem deutschen Staat dankbar, dass es dieses Verfahren gab

Rajmund Niwinski, Anwalt

Die Staatsanwaltschaft ging zunächst jedoch von einem Totschlag und nicht von Mord aus und stellte das Verfahren 2017 ein, weil die Tat in diesem Fall verjährt gewesen wäre. 2023 erhob die Staatsanwaltschaft Berlin jedoch Anklage, weil sie inzwischen das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt sah. Hintergrund für die neue Bewertung war ein europäischer Haftbefehl gegen den Angeklagten nach beharrlichen Nachforschungen auf polnischer Seite.

Auszeichnung mit „Kampforden“ führte auf die Spur

Der Vorsitzende Richter Bernd Miczajka hatte zu Prozessbeginn deutlich gemacht, wo die Schwierigkeit rund 50 Jahre nach der Tat liegt: „Vieles wird auf der Bewertung von Urkunden beruhen.“ Das Gericht müsse sich ein Bild davon machen, wie verlässlich diese seien. Es ging vor allem um den Vorschlag zur Auszeichnung mit dem „Kampforden“ nach der Tat. Mehrfach in den vergangenen gut sechs Monaten forderte die Kammer vom Stasi-Unterlagen-Archiv Skizzen oder Schriftstücke an. Eine Sachverständige für Geschichtswissenschaften wurde als Zeugin gehört.

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Der Prozess wurde wegen seiner historischen Bedeutung aufgezeichnet. Die Angehörigen des Opfers – eine Tochter, zwei Söhne und eine Schwester – traten im Verfahren als Nebenkläger auf. Es sei ihren Mandanten nie um eine bestimmte Strafe oder Rache gegangen, betonten die Anwälte. „Die Nebenkläger sind dem Gericht, dem deutschen Staat dankbar, dass es dieses Verfahren gab“, so Anwalt Rajmund Niwinski.

RND/dpa

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