Streit um Bezeichnungen

Debatte um „Wurst“-Begriff: Was Leipziger Gastronomen zum EU-Beschluss sagen

Raphael Konieczny vor dem Aushang der Speisen in der „Vleischerei“ in Plagwitz: „Die EU-Debatte hätte vor zehn Jahren ihre Berechtigung gehabt. Jetzt kommt sie zu spät.“

Leipzig. Geht es nach dem Willen des EU-Parlaments, dürfen künftig vegane und vegetarische Produkte nicht mehr Namen wie „Schnitzel“, „Burger“ und „Wurst“ tragen. Das Hauptargument: Es bestehe „ein echtes Verwechslungsrisiko“.

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Noch müssen die Mitgliedstaaten dem Beschluss vom 8. Oktober zustimmen, doch schon jetzt ist die Kritik am Vorhaben laut. Unter anderem Foodwatch, aber auch Hersteller wie die „Rügenwalder Mühle“, die Fleisch- und Fleischersatzprodukte produzieren, können den Vorgang nicht nachvollziehen.

Verbreitetes Unverständnis

In Leipziger Gastro-Betrieben, die teilweise oder ausschließlich auf Veganes setzen, stößt die Entscheidung ebenfalls auf Unverständnis. „Es ist regelrecht peinlich, wie die EU dieses Thema zum Problem aufbläht“, sagt Kristoff Liebers.

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Er ist Gründer der „Vleischerei“, die 2008 in Plagwitz eröffnete – zu einem Zeitpunkt, an dem veganes Essen noch als exotisch galt. Mittlerweile ist die „Vleischerei“ neben dem Lokal in der Karl-Heine-Straße in der Eisenbahnstraße präsent.

„Cürrywürst“ statt „Currywurst“

„Neu ist die Diskussion um die Begrifflichkeiten nicht“, erklärt Liebers. „Gelegentlich haben sich schon Leute vom Veterinäramt an den Bezeichnungen gestoßen.“ Er geht auf spielerischer Ebene damit um und hat das Angebot auf der Karte teilweise verfremdet. Currywurst heißt hier „Cürrywürst“ und das Steak „Steäk“.

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Ob die Läden bei einem Verbot der mit Fleisch verbundenen Titel aufgrund dieses Kniffs um neue Bezeichnungen herumkämen, das hängt aus Liebers‘ Sicht von den Details im Gesetz ab. „Wir warten das gelassen ab“, sagt er. Definitiv nicht mehr konform wären in der „Vleischerei“ Titel wie „Gyros“ und der „Schwarzgulasch“.

Gerichte in der „Vleischerei Konieczny“: Zumindest die Gerichte „Burger“ und „Gyros“ müssten umbenannt werden, wenn alle EU-Länder dem Parlamentsbeschluss zustimmen.
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Die Begründung der EVP-Abgeordneten Céline Imart, es bestehe Verwechslungsgefahr mit echten Fleischerzeugnissen, findet Liebers fadenscheinig. Ebenso das Argument, Landwirte vor der Vermarktung von Konkurrenzprodukten schützen zu müssen. „Die Bedrohung der Betriebe kommt nicht von uns, sondern von Großkonzernen, die sie vom Markt verdrängen.“

Raphael Konieczny, der die Plagwitzer „Vleischerei“ betreibt, findet: „Die Debatte hätte vor zehn Jahren ihre Berechtigung gehabt, als die Auseinandersetzung über die Ersatzprodukte aktuell war.“ Jetzt komme sie viel zu spät. „Die Konsumentinnen und Konsumenten haben längst gelernt, mit den Bezeichnungen umzugehen, und können sehr gut unterscheiden, was was ist.“

Ich vermisse in dem Ganzen die Sinnhaftigkeit.

Tom Räntzsch, Inhaber vom „Bibabo“

Im „Bibabo“ gehören Schnitzel zu den besonders beliebten Speisen. Elf Variationen gibt es im Lokal am Plagwitzer Bahnhof, fast alle können auch als Fleischersatz auf Glutenbasis serviert werden – unter dem Namen „Robi“. In diesem Punkt ist das „Bibabo“ dem Beschluss schon voraus, angeboten werden jedoch auch „Vegetarische Currywurst“ und „Beyond Burger“.

„Da wir eh alle paar Monate die Karte wechseln, wären Umbenennungen dafür nicht mit Mehrkosten verbunden“, sagt Inhaber Tom Räntzsch, „aber ich vermisse in dem Ganzen die Sinnhaftigkeit.“

„Bibabo“-Inhaber Tom Räntzsch mit Menü in der Küche: „Da wir eh alle paar Monate die Karte wechseln, wären Umbenennungen dafür nicht mit Mehrkosten verbunden.“
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Andreas Grollmann, Chef der Leipziger Manufaktur „Milu vegan“, geht das genauso. „Das Gesetz würde nach sich ziehen, dass jeder Hersteller von Fleischalternativen und die Gastronomie eigene Namen erfinden müsste, und das würde zu Verwirrung führen“, sagt er.

„Auf der Suche nach einer fleischlosen Wurst im Supermarkt kann das Wort Wurst doch sehr hilfreich sein“, so seine Einschätzung, zumal in der Regel „veggie“ beziehungsweise „vegan“ auf dem Produkt stünde und es meist in separaten Kühlschränken präsentiert werde.

„Milu-vegan“-Mitarbeiter Richard Schulze im Produktionsraum mit Würsten aus Seitan: Der Manufaktur drohen bei einem neuen EU-Gesetz zu Bezeichnungen der Ware unter anderem Änderungen im Katalog, auf der Website und bei den Etiketten von veganen Fleischersatzprodukten.

Grollmanns Unternehmen unter anderem Bratwurst, Döner, Shawarma und Gyros aus pflanzlichen Zutaten her – und beliefert die Gastronomie-Branche über Leipzig und Deutschland hinaus. Die Umsetzung des EU-Beschlusses würde für „Milu vegan“ einen erheblichen Aufwand nach sich ziehen.

Beispielsweise stünden Änderungen des Produktkatalogs, der Website, der Etiketten sowie Anpassung von Werbemitteln und neue Beschriftung der Firmenwagen an. „Da kommt schnell ein mittlerer fünfstelliger Betrag zusammen.“

Ob sich für das Bezeichnungsverbot eine Mehrheit findet, ist noch nicht klar. Derzeit laufen Verhandlungen mit den 27 EU-Staaten. Tom Räntzsch findet den Aufwand zum Thema lächerlich. „Das geht völlig an den Problemen vorbei, die relevant sind“, so seine Einschätzung. „Lasst doch den Veganern bitte ihre Wurst!“

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Um den EU-Beschluss zu karikieren, kursieren im Netz und in Messenger-Kanälen Aufzählungen mit Produkten, in denen nicht das drinsteckt, was draufsteht: Kalter Hund, Baumkuchen, Schweinsohren und Flohsamen. Auch Andreas Grollmann nimmt den Ball auf. „Auf der Suche nach ‚Scheuermilch‘ guckt ganz bestimmt niemand ins Kühlregal.“

LVZ